Kreis Wesel. Immer mal wieder gibt es im Kreis Wesel Ärger mit Ratten. Wer ist dann in der Pflicht? Und sollte man das Problem der Kommune melden?

Sie werden von Müll und Nahrungsresten angezogen und vermehren sich schneller, als einem lieb ist: Sobald Ratten in der Nähe von Wohnung, Haus oder Garten auftauchen, ist der Frust bei Anwohnerinnen und Anwohnern groß. Dann gehen mitunter Meldungen bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden im Kreis Wesel ein. Rattenbefall ist immer mal wieder Thema, wie die Anfrage bei einigen Kommunen zeigt.

Beispiel Moers. Hier sei die Ordnungsbehörde im vergangenen Jahr 79 Meldungen zum Rattenbefall nachgegangen, in diesem Jahr seien es bisher 68, heißt es aus der Pressestelle. Hinzu komme nicht dokumentierte, telefonische Beratung. „Maßgeblich für die Ansiedlung von Ratten ist die Verfügbarkeit von Nahrungsquellen innerhalb des Bewegungsradius der Tiere, weshalb die Ansiedlung häufig auf dicht besiedelten Grundstücken oder in deren Nähe erfolgt.“ Einen Häufungspunkt gebe es aktuell nicht, „wir hatten vor einigen Jahren im Innenstadtbereich ein höheres Aufkommen, das durch wilden Nahrungsmittel-Müll hervorgerufen wurde“, so Sprecher Klaus Janczyk in einer schriftlichen Antwort. Er verweist neben wildem Müll auch auf das Problem des Futterangebots für andere Tiere, zum Beispiel Enten.

Ratten profitieren von Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten

Neben den Nahrungsquellen sieht Dinslaken auch die Nistmöglichkeiten für die Nagetiere, geschaffen „durch Komposthaufen, nicht fachgerecht entsorgte Gartenabfälle, allgemeine Unordnung auf einem Gelände (Versteckmöglichkeiten) oder sonstige Hohlräume an Objekten (Gartenlauben ohne festes Fundament, Garagen auf Streifenfundamenten, gestapeltes Feuerholz, unversiegelte Dehnungsfugen an Häusern)“, heißt es aus der Pressestelle. Den Fachdienst erreichten im Sommer ein bis drei Meldungen zu Ratten pro Woche, im Winter gebe es deutlich weniger Beschwerden.

Oft beträfen Meldungen die Kanalisation, sagt Klaus Stratenwerth, Hauptamtsleiter der Gemeinde Hünxe. „Wir bekämpfen das dann selbst.“ Aber auch öffentliche Bereiche, den Marktplatz, Dorfteich oder Bachläufe habe die Gemeinde im Blick und schaue hier gemeinsam mit dem externen Schädlingsbekämpfer genauer hin. Seiner Wahrnehmung nach haben die Meldungen in diesem Jahr etwas zugenommen.

Rattenbefall: Wann darf der Vermieter Kosten umlegen?

Doch auch wenn sich Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde oder Stadt melden, nicht immer ist diese auch zuständig, die Abgrenzung dürfte allerdings mitunter nicht ganz einfach sein. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen öffentlichem Raum und privatem Grundstück, wo der Eigentümer zuständig ist. „Von Seiten der Ordnungsbehörde werden die Grundstückseigentümer bei Unterlassen aufgefordert, Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten“, heißt es aus Moers.

Rattenbefall falle im Mietrecht unter den Oberbegriff „Schädlingsbekämpfung“, sagt Thomas Adam vom Mieterbund Rhein-Ruhr, der auch für Moers zuständig ist. Wenn es ein Problem mit Ratten gibt, „muss sich der Vermieter um die Beseitigung kümmern und in Vorleistung gehen“, er müsse das Grundstück instand halten, „dazu gehört auch die Bewirtschaftung des Mülls“. Der Mieter melde sich in der Regel beim Eigentümer, sagt auch Magdalena Arntzen vom Verein Haus und Grund in Wesel. Bleibt es beim einmaligen Fall, zahlt der Vermieter allein, kommt es wiederkehrend vor, so muss der Mieter damit rechnen, dass Kosten umgelegt würden, wenn es entsprechend im Mietvertrag verankert sei, so Adam. Der Anwalt verweist auf die Einzelfallbetrachtung, seiner Erfahrung nach sei es durchaus manchmal ein wiederkehrendes Thema, ordnet er ein. Betroffene sollten also zunächst in ihrem Mietvertrag nachschauen, doch gerade bei sehr alten Verträgen seien die Regelungen oft nicht eindeutig. „Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen.“ Trotzdem: „Die Stadt zu informieren, schadet nie“, meint der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, „juristisch verantwortlich ist sie allerdings in den seltensten Fällen“.

Rattenbekämpfung: Wesel bietet Service für Bürgerinnen und Bürger

Lohnenswert ist das in der Kreisstadt: Wesel bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern an, die Schädlingsbekämpfung zu übernehmen. Immer donnerstags sei das möglich, dann werde ein Experte bei Bedarf beauftragt, Giftköder auszulegen. Auch die Nachbehandlung werde übernommen, teilt Lena Persing vom Ordnungsamt mit. Dies gelte aber nur für Ratten, nicht für andere Schädlinge. Sie verweist auf das Thema Seuchenschutz, „deswegen wollen wir das möglichst flächendeckend machen“. Aus diesem Grund erreichen Wesel auch wöchentlich Meldungen. Wer aus Zeitgründen den Donnerstag nicht nutzen kann, müsse entsprechend selbst tätig werden und auch die Kosten tragen.

Mieterbund und Haus und Grund beraten

  • Der für die Stadt zuständige Mieterbund berät zum Thema, genauso ist der Verein Haus und Grund Ansprechpartner für Eigentümer. Der Verein betont auch die Prävention. Bei gelben Säcken eigneten sich beispielsweise extra Behältnisse, die verschlossen werden können, so Cordula Freitag vom Verein in Dinslaken: „Wenn sich die Möglichkeit bietet, sich an einen gedeckten Tisch zu setzen, kommen Ratten gerne“ – und sie merkten sich entsprechende Stellen.