Kreis Wesel. Immer wieder baden Menschen dort, wo Schiffe fahren. Nicht nur im Rhein kommt es zu tödlichen Unfällen. Was im Wesel-Datteln-Kanal gilt.
Bei Hitze und Temperaturen über 30 Grad sehnt sich wohl jeder nach einer Abkühlung. Doch wie gefährlich das Baden in Flüssen und Kanälen ist, hat sich am vergangenen Wochenende zum wiederholten Mal im Dortmund-Ems-Kanal gezeigt: Ein 40-Jähriger ist laut Feuerwehr Münster ins Wasser gegangen und gestorben. Auch im Bereich des Wesel-Datteln-Kanal kommt es immer wieder vor, dass Personen dort schwimmen. Starke Strömungen, unberechenbare Wassertiefe und die nicht einsehbare Oberfläche: Polizei sowie das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle werden nicht müde, die Gefahren zu betonen. Was am Wesel-Datteln-Kanal gilt:
Ist das Baden im Wesel-Datteln-Kanal erlaubt?
„Es ist verboten, in Flüssen und Kanälen zu schwimmen und auch nicht geduldet“, macht Pressesprecherin Ursula Gehrke vom zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt deutlich. Dennoch passiere es jeden Tag. „Das ist kein Spaß, das ist lebensgefährlich.“ Der Wesel-Datteln-Kanal gehöre zu den meist befahrenen Wasserstraßen in Deutschland, täglich komme es zu 150 Schleusenbewegungen. Ein Schiff benötige rund 500 Meter bis zum Stillstand, führt die Sprecherin aus und vergleicht den Kanal mit einer Bundesautobahn: „Fahren Sie dort mit dem Fahrrad?“ Schwimmbäder schließen und vieles werde teuer, äußert Gehrke zwar Verständnis, betont aber, dass es Ausweichmöglichkeiten gibt. Geraten wird, nur sichere Bademöglichkeiten wie Badeseen und Schwimmbäder aufzusuchen.
Strömung, Sprung von Brücken, Spundwände: Wo liegen im Wesel-Dattel-Kanal die Gefahren?
„Als Mensch ist man einer Strömung genauso wenig gewachsen wie einem heranrasenden Lkw“, macht auch die Polizei in einem schriftlichen Statement deutlich. Egal wie erfahren ein Schwimmer glaube zu sein, er oder sie wisse nicht, wie tief die Gewässer sind oder wo Strömungen lauern: „In Fahrt befindliche Schiffe können Badende durch ihren Sog unter Wasser oder sogar in die Schiffsschraube ziehen. Dies betrifft nicht nur die Schwimmer, die leichtsinnig genug sind, ein Schiff in Fahrt anzuschwimmen, sondern grundsätzlich jeden Badenden.“ Durch die Bug- und Heckwellen können sie gegen Spundwände oder Steinböschungen gedrückt werden und sich schwer verletzen. Frachtschiffe seien oftmals länger als 100 Meter. „Die Schiffsführer können Badende somit nicht rechtzeitig erkennen. Ein Ausweichen ist hier kaum möglich.“
Laut DLRG im Kreis Wesel kommt es auch immer wieder vor, dass Personen von Brücken springen. Die Wassertiefe im Kanal messe maximal vier bis fünf Meter, beim Aufprall drohen tödliche Verletzungen, so die Polizei. Auch der Sprung von einer weniger hohen Brücke könne gefährliche Folgen haben. „So können im Wasser treibende Gegenstände wie leere Flaschen oder spitze Holzstücke leicht übersehen werden. Sie befinden sich häufig im Brückenbereich unter der Wasseroberfläche und können zu schweren Verletzungen führen.“ Zudem seien es oft Eisenbahnbrücken mit Stromkabeln, führt die Polizei aus.
Wasserschutzpolizei kontrolliert: Wann drohen Verwarnung und Anzeige?
Die Wasserschutzpolizei bestreife alle Bereiche: Schwimmer haften für eigene und fremde Schäden sowie Verletzungen selbst. „Stellt die Wasserschutzpolizei eine Gefährdung des Badenden oder anderer Beteiligter fest, wird der Schwimmer des Wassers verwiesen und muss mit einem Verwarngeld oder einer Anzeige rechnen.“ Es kann also zudem auch teuer werden: Etwa für die gefährliche Annäherung oder das Klettern auf Schiffe sowie das Springen von Brücken werden Bußgelder von 50 bis 75 Euro fällig. Im Wiederholungsfall auch 200 Euro. „Das höchste Bußgeld, was ein Mensch aber im Zweifel zahlen muss, ist der Preis des eigenen Lebens.“ Die Polizei warnt weiter: Selbst im Uferbereich lauern Gefahren, weil Schiffe unberechenbare Strömungen und Sogwirkungen erzeugen. „Lassen Sie Ihre Kinder niemals am Uferbereich spielen. Gehen Sie niemals in unbekannte Gewässer schwimmen!“ (acf)