Kreis Wesel. Der Verzicht auf Erörterungen sei rechtmäßig und auch zeitlich geboten, sagt der RVR. Einwendungen der Offenlage würden aber berücksichtigt.

Der Regionalverband Ruhr (RVR) bekräftigt vor der Verbandsversammlung am Freitag, 16. Juni, erneut, dass die Einsprüche, die während der dritten Offenlage des Regionalplanentwurfs eingegangen sind, auch bewertet und gewichtet werden sollen. Verzichten will der RVR aber weiterhin auf die Erörterungstermine, auf denen mit Behörden und privatrechtlich organisierten Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben - wie zum Beispiel Stadtwerke oder privatrechtlich organisierte Wirtschaftsförderungsgesellschaften - über deren Stellungnahmen diskutiert wird.

Darüber sollen die Fraktionen und Gruppen in der RVR-Verbandsversammlung am Freitag abstimmen und so für eine schnellere Beschlussreife des Regionalplans sorgen, der bekanntlich mehr als 800 Hektar zusätzliche potenzielle Kiesabbauflächen im Kreis Wesel ausweisen würde. Mit einem Brandbrief haben Landrat Ingo Brohl und die Bürgermeister der sechs betroffenen Städte und Gemeinden bereits Anfang Juni auf die Wichtigkeit einer Erörterung hingewiesen. Parallel dazu hatten sie sich in einem Pressegespräch dazu geäußert.

Die Stellungnahmen der betroffenen Städte und Gemeinden seien „von großer Substanz, sehr dezidiert sowie mit fundiertem Gutachten hinterlegt“, vor allem Mängel im Abwägungsprozess der RVR-Verwaltung würden explizit offengelegt, heißt es unter anderem. „Dies macht gerade eine Erörterung zwingend, da offensichtlich hier die RVR-Verwaltung weiterhin nicht in der Lage ist, die Verbandsversammlung sachgerecht und rechtssicher zu beraten“, schreiben Landrat und Bürgermeister in ihrem Brief.

Regionalplan und Kiesabbau: Darum hält der RVR an seinem Vorgehen fest

Dazu nimmt der RVR nun in einer Mail an die RVR-Mitglieder Stellung. Darin weist er erneut darauf hin, dass ein Verzicht auf eine Erörterung „ohne jegliche Einschränkung rechtlich möglich“ und mit Blick auf die anstehende Abwägungsentscheidung durch die Verbandsversammlung auch nicht erforderlich sei. „Nach Durchführung von drei Beteiligungsverfahren bestehen nunmehr keine offenen Punkte, die einer Klärung im Rahmen einer Erörterung bedürfen“, schreibt der RVR. Der Dissens, der zwischen RVR auf der einen sowie Kreis Wesel und betroffenen Kommunen auf der anderen Seiten besteht, könne auch durch eine formale Erörterung nicht aufgelöst werden. Dies sei in mehreren Gesprächen deutlich geworden, die seitens der RVR-Verwaltung mit den Belegenheitskommunen und dem Kreis Wesel geführt worden seien.

Während der dritten Offenlage waren mehr als 4000 Einsprüche eingegangen. Der weitaus größte Teil bezog sich auf den Kiesabbau. Sämtliche in den Einsprüchen genannten Belange würden bewertet und gewichtet, so der RVR weiter. „Dies gilt auch mit Blick auf die vom Kreis Wesel geforderte Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten.“

Zuletzt nennt der RVR den Verzicht auf die Erörterung eine Notwendigkeit und begründet sie mit den „aktuellen planerischen und energiepolitischen Rahmenbedingungen“ durch das Wind-An-Land-Gesetz. Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Erörterungstermins bei Regionalplanaufstellungsverfahren sei mit hohem zeitlichen Aufwand von mehreren Monaten verbunden. „Erfahrungsgemäß nimmt allein die Erörterung an sich mehrere Tage in Anspruch.“ Vor dem Hintergrund der laufenden Änderung des Landesentwicklungsplans zum Ausbau erneuerbarer Energien, die bis zum 31. Mai nächsten Jahres abgeschlossen sein müsse, „besteht kein ausreichend großes Zeitfenster für die Durchführung einer Erörterung“.