Kreis Wesel. Im Kreis Wesel ist es zuletzt vermehrt zu Wildunfällen gekommen. Warum es nach der Zeitumstellung noch gefährlicher auf den Straßen werden kann:
Oft passiert es in der Dämmerung – Unfälle zwischen Wild und Autofahrern führen laut Kreisjägerschaft zu etwa 20 Verkehrstoten pro Jahr, dazu viel Tierleid und Sachschäden im hohen dreistelligen Millionen-Bereich. Kurz nach der Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf Sonntag sei besondere Vorsicht geboten, „denn die Tiere kennen keine Uhrzeit und werden vom starken Verkehrsaufkommen oftmals überrascht“, schreibt die Kreisjägerschaft in einer Pressemitteilung. Das Verkehrsaufkommen liege wieder auf Vor-Corona-Niveau, deshalb sei die Gefahr gestiegen, dass es auch im Kreis Wesel immer wieder zu schweren Unfällen kommen könne, warnt die Kreisjägerschaft Wesel.
Demnach sei es bereits in den letzten Wochen vermehrt zu Wildunfällen gekommen, schreibt die Kreisjägerschaft in einer Pressemitteilung. „Die Morgen- und Abendstunden, zur Zeit des Berufsverkehrs, sind besonders gefährlich“, erklärt Presseobmann Sebastian Falke, „wenn das Wild zwischen seinen Einständen im Wald und den Wiesen wechselt, um Futter zu suchen“. Autofahrer sollten daher besonders achtsam fahren. Ein Zusammenstoß bei hoher Geschwindigkeit sei extrem gefährlich. „Ein Reh von 20 Kilogramm hat bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Auftreffgewicht von fast einer halben Tonne“, erklärt Falke weiter, „so kann ein Unfall schnell tödliche Folgen für die Insassen haben.“
An besonders gefährdeten Bereichen sind Warnschilder aufgestellt. Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß, muss die Polizei vom Fahrer benachrichtigt werden, so die Kreisjäger weiter. Dies gelte auch dann, wenn das Wild geflüchtet ist. „Die Polizei wird dann den örtlichen Jäger informieren.“
Die Tiere erleiden nach einem Crash oft schwere innere Verletzungen. Um unnötige Qualen zu verhindern, veranlasst der zuständige Jäger dann eine sogenannte Nachsuche. „Dafür haben wir speziell ausgebildete Hunde, mit ihnen können wir auch ohne Spuren von Blut das verletzte Stück Wild finden,“ erklärt Falke .
Fahrzeugführer sind rechtlich verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Wer dies in NRW bei einem Verkehrsunfall mit Paarhufern, hierzu gehören Reh, Wildschwein, Mufflon und die drei in NRW vorkommenden Hirscharten, nicht tue, „begeht eine Ordnungswidrigkeit“.