Kreis Wesel. Der RVR stellte der Politik die geänderten Kiespotenzialflächen im Kreis Wesel vor. Für die Öffentlichkeit sind die Infos erst später gedacht.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat am Dienstag Bürgermeister und Teile der RVR-Verbandspolitik über die geänderten Kiespotenzialflächen im dritten Regionalplanentwurf informiert. Die Änderungen wurden notwendig, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Versorgungszeiträume für Kies und Sand per Urteil von 25 auf 20 Jahre zurückgesetzt hatte.
Nach Informationen dieser Redaktion soll sich die neue Flächenkulisse aber nicht signifikant von den Vorgaben aus dem zweiten Regionalplanentwurf unterscheiden, der im vergangenen Frühjahr für drei Monate öffentlich einsehbar war und für mehr als 8000 Einsprüche gesorgt hatte.
Der RVR informierte am Dienstag zunächst die Bürgermeister der betroffenen Kreis Weseler Kommunen, Christoph Landscheidt für Kamp-Lintfort, Ralf Köpke für Neukirchen-Vluyn, Thomas Ahls für Alpen und Dietmar Heyde für Rheinberg, und danach Teile der Verbandspolitik.
Kiesabbau: RVR will Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel am 21. Oktober informieren
Über die Änderungen hatte der RVR Stillschweigen vereinbart. Nach NRZ-Informationen sollen die Standorte der Kiesflächen aber nahezu gleich geblieben sein, lediglich die Größe soll sich teilweise verringert haben. Außerdem soll der RVR eine zweistufige Klassifizierung für die einzelnen Areale eingezogen haben - A für Flächen ohne, B für Flächen mit Restriktionen, etwa durch Grundwasserprobleme.
Die Öffentlichkeit im Kreis Wesel soll am 21. Oktober um 18 Uhr im Weseler Kreishaus über die geänderten Pläne und die Einzelheiten zur dritten Offenlage informiert werden. Dann wolle man auch Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten, schreibt der RVR in einer Pressemitteilung. Bis dahin soll die dritte Offenlage aber bereits beschlossen sein. Die Grundlage dafür soll die RVR-Verbandsversammlung bereits am 23. September legen.
Dann soll auch die Entscheidung fallen, ob die dritte Offenlage des Regionalplanentwurfs zwei oder erneut drei Monate dauern soll. Der RVR präferiert eine zweimonatige Offenlage, weil das Ausmaß der Änderungen seiner Meinung nach „absehbar gering“ sei.