Kreis Wesel. Wegen der anhaltenden Trockenheit wird auch im Kreis Wesel verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Sonst droht ein Bußgeld.
Wärme und Trockenheit halten an. Nach dem Kreis Borken und dem Kreis Kleve untersagt nun auch der Kreis Wesel daher die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 17. August.
Den Angaben zufolge ist es dann untersagt, Wasser mit mechanischen oder elektrischen Pumpen aus Oberflächengewässern wie natürlichen Flüssen, Seen und Bächen zu entnehmen. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2022 und betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet, heißt es in der Mitteilung. Das Verbot gelte sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund zehn bestehenden Genehmigungen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten sei damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Private Brunnen sind ebenfalls nicht betroffen, heißt es.
Verbot der Wasserentnahme im Kreis Wesel: Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen
Der Kreis begründet die Maßnahme mit der seit Monaten anhaltenden Trockenheit in der Region. „Eine Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Es ist möglich, dass der bereits stark belastete Gewässer- und Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde diese negative Entwicklung noch verstärken.“
Der Kreis Wesel überwacht die Einhaltung dieses Verbots. Verstöße dagegen werden geahndet und können im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen, heißt es. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises zum Verbot der Wasserentnahme lässt sich auf der Homepage des Kreises einsehen.