Kreis Wesel. Der Kreis Wesel hat eine erste Auswertung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgenommen. Vieles deutet auf eine hohe Impfquote hin.

Der Kreis Wesel hat eine erste Auswertung der Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgenommen, die seit dem 15. März gilt. Demnach haben bis zum 24. März insgesamt 165 Einrichtungen und Unternehmen das Meldeportal des Kreises Wesel genutzt, um Beschäftigte, die keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können, zu melden. Auf diesem Weg wurden bisher 250 Personen gemeldet, deren Impfstatus weiter zu überprüfen ist.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: So geht der Kreis Wesel vor

Weitere Meldewege wie E-Mail oder Post wurden von 30 Unternehmen genutzt. Damit seien rund 85 Prozent der Meldungen über das kreiseigene Portal erfolgt, berichtet die Kreisverwaltung. Die Unternehmen und Einrichtungen haben noch bis zum 30. März Zeit eine Meldung abzugeben. Eine vorsichtige Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt deute darauf hin, dass die relativ hohen Impfquoten von deutlich über 90 Prozent, die die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen veröffentlicht hätten, bestätigt würden, so der Kreis weiter.

Nach dem 30. März werde das Gesundheitsamt die gemeldeten Beschäftigten anschreiben und um Zusendung der entsprechenden Nachweise bitten. Erst wenn die Rückmeldungen der Beschäftigten dazu vorliegen, wird laut Kreis eine weitergehende Bewertung möglich sein – zum Beispiel dazu, wie viele Beschäftigte es im Kreis Wesel auf Basis der Meldungen gibt, die keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können.

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Bis diese Beschäftigten Konsequenzen erfahren, kann es laut Kreis auch noch dauern. Durch Fristen und Verfahrensschritte, die das Prüfverfahren insgesamt vorsehe, sei erst ab Mitte des Jahres mit ersten Entscheidungen des Gesundheitsamtes zu rechnen, die in ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot münden könnten.