Xanten/Bedburg-Hau. Schafsrisse in Xanten und Bedburg-Hau sind laut Lanuv auf einen Wolf zurückzuführen, der zuletzt in den Niederlanden gelebt haben soll.
Ein Wolf aus den Niederlanden war am linken Niederrhein unterwegs. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) am Freitag mitteilt, sind Schafsrisse aus Bedburg-Hau (Kreis Kleve, 29. Januar), Xanten (Kreis Wesel, 12. Februar) und Krefeld (15. und 16. Februar) auf einen Wolf zurückzuführen.
Das Lanuv berichtet, dass der nachgewiesene Wolf ursprünglich aus der Alpenpopulation stammt. Bei den Rissen in Xanten und Krefeld konnte das Tier anhand genetischer Proben durch das Senckenberg Forschungsinstitut als Wolfsrüde mit der Kennung GW1625m näher bestimmt werden. Demnach soll es sich hier um einen 2020 in die niederländische Provinz Nord-Brabant eingewanderten Rüden handeln, der dort südlich von Eindhoven als Einzelwolf lebte. Das sei aus der Zusammenarbeit mit den Behörden in den Niederlanden hervorgegangen. Aktuell sei nicht bekannt, ob er sein Territorium dauerhaft verlassen hat oder während der Paarungszeit, die bei Wölfen in Mitteleuropa im Februar ihren Höhepunkt hat, auf der Suche nach einer Partnerin zu einer besonders großen Exkursion aufgebrochen war.
Bereiche gehören zur Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck
Die Kreise Kleve und der linksrheinische Teil des Kreises Wesel gehören zur Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck. „Den Tierhalterinnen und Tierhaltern im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern“, schreibt das Lanuv. „Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf in den Wolfsgebieten ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild.“ Das gelte entsprechend auch für die Pufferzone, heißt es auf Nachfrage.
Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter seien eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden, schreibt das Lanuv.
Hier gibt es Informationen des Lanuv
Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es laut dem Ministerium wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. „Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt zu wenden.“ Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende sei dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des Lanuv möglich: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.
Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz (montags bis donnerstags, 8 bis 17 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr) ist 0 29 45 / 98 98 98, per E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer.