Kreis Wesel. Wegen weiterer Fälle mit der Geflügelpest verlängert der Kreis Wesel die Aufstallungspflicht bis Ende Februar. Enge Abstimmung mit Kreis Kleve.
Nach weiteren Fällen mit der Geflügelpest wird die Aufstallungspflicht mindestens bis Ende Februar verlängert. Das teilt der Kreis Wesel am Montag mit. Seit dem 31. Januar seien sechs Fälle der hochanstecken Influenza bei Wildvögeln bestätigt worden: bei einem Storch in Rheinberg, zwei Bussarden in Alpen, zwei Wildgänsen in Hamminkeln und einer Wildgans in Wesel. Von drei weiteren verendeten Wildvögeln stehen den Angaben zu Folge noch Ergebnisse aus.
Aktuell weist in Nordrhein-Westfalen nur Düsseldorf vergleichbare Zahlen auf, heißt es in der Mitteilung. Auch in Rees im Kreis Kleve sei ein infizierter Bussard entdeckt worden. Aufgrund des beginnenden Rückzuges der arktischen Wildgänse rechnet die Kreisverwaltung Wesel in den kommenden Wochen mit einer Entspannung der Situation.
Kreis Wesel: Enge Abstimmung mit dem Kreis Kleve
In enger Abstimmung mit dem Kreis Kleve sehe der Kreis die Notwendigkeit, die Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel vorerst bis Ende Februar aufrecht zu erhalten. Sie gilt bereits seit Mitte Dezember.
In Nordrhein-Westfalen gibt es laut Kreisangaben derzeit zwei Influenzaausbrüche bei gehaltenem Geflügel. In Dortmund sei eine Auffangstation mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln betroffen, in Wipperführt eine Hobbyhaltung mit verschiedenen Geflügelarten. In beiden Fällen werde ein Eintrag über Wildvögel vermutet.