Kreis Kleve. Wer 2010 in eine Solaranlage investiert hat, bekommt nach wie vor eine üppige Förderung, die er jetzt nicht mehr versteuern muss.

Erst einmal sollte man sich als Besitzer einer kleinen Photovoltaikanlage freuen: Das Finanzamt macht es all den Betreiber im Lande steuerlich deutlich einfacher, Solarstrom zu produzieren. Bravo! Wer sich befreien lässt, muss keine lästigen Einnahmeüberschussrechnungen mehr erstellen und keine Rechnungen und Belegen mehr aufbewahren. Die Einnahmen der kleinen PV-Anlage fallen für die Finanzbeamten fortan durchs Raster.

Für Altanlagen gibt es eine gute Förderung

Und damit wären wir beim Problem. Ist das gerecht? Es ist völlig verständlich, wenn die jüngeren und neuen Anlagen, die kaum noch eine Vergütung durch die EEG-Umlage erhalten, künftig nicht mehr besteuert werden. Das macht allen Beteiligten nur viel Arbeit: Den Beamten an der Emmericher Straße und den Bürgern am häuslichen Küchentisch bei der jährlichen Erstellung der Einkommenssteuererklärung.

35.000 Euro unversteuert?

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Aber die neue Vereinfachungsregelung gilt auch für Altfälle ab 2003. Und da gibt es Betreiber, die erhalten 49 Cent je Kilowattstunde. Wer etwa 2011 seine Anlage in Betrieb genommen hat, bekommt heute immer noch 39 Cent und das auch für weitere neun Jahre. Bei einer 9 kW/p-Anlage sind dies schätzungsweise 35.000 Euro an Einnahmen, die nicht versteuert werden müssen. Fair ist das nicht. Denn gerade diese Gruppe hat ihr Investment damals nicht nur aus Klimaschutzgründen getätigt - sondern auch als attraktive Geldanlage gesehen. Diese Leute werden erneut fürstlich belohnt.