Kreis Kleve. Das Finanzamt befreit auf Antrag die Einnahmen kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kW/p von der Einkommenssteuer. Das muss man tun.
Diese Nachricht konnte man im vergangenen Jahr schnell übersehen. Im Oktober informierte das Bundesfinanzministerium darüber, dass der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kW/p von der Einkommensteuer befreit wird. Die Behörden unterstellen damit dem Betreiber der Solaranlage keine Gewinnabsichten mehr, obwohl gerade bei Altanlagen ordentliche Einnahmen durch den Stromverkauf an die Stadtwerke zusammenkommen.
Für Peter Minze aus Kleve (Name geändert) ist das eine gute Sache. Er betreibt seit 2007 eine Solaranlage auf seinem Hausdach, die im Jahr gut 3300 Kilowattstunden Strom ins Netz einspeist. Pro Kilowattstunde erhält Minze 49,4 Cent. Im Laufe des Jahres überweisen ihm die Stadtwerke Kleve also gut 1630 Euro, die er – nach Abzug seiner Aufwendungen – bislang versteuern muss. Dies könnte künftig wegfallen, wenn er bis zum Jahresende einen „Antrag auf Anwendung der Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen“ (eine Seite) beim Finanzamt Kleve stellt.
Attraktive Steuerersparnis
Auch Helmut Freising (Name ebenfalls geändert) kommt in den Genuss der Steuererleichterung und hat bereits einen Antrag beim Finanzamt gestellt. Freising betreibt seit 2011 eine 9 kW/p-Anlage, die jährlich gut 10.000 Kilowattstunden produziert – dafür bekommt er 39,2 Cent von den Stadtwerken. Macht 3914 Euro im Jahr, die er künftig nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angeben muss. Bei ihm sind das gut 1000 Euro Steuerersparnis im Jahr. Warum macht das Finanzamt das?
Bärbel Schreiber, Sprecherin der Behörde in Kleve, erläutert auf NRZ-Nachfrage: „Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Finanzministerien der Länder haben sich darauf verständigt, dass diese Photovoltaikanlagen künftig ohne großen bürokratischen Aufwand von der Einkommensteuer nicht mehr erfasst werden. Die Regelung dient der Bürokratieentlastung vor allem im Bereich der Einkommensbesteuerung, da in den betroffenen Fällen keine Gewinnermittlung (Anlage EÜR) mehr erforderlich ist.“ Sprich: Die Finanzverwaltung will sind Arbeit ersparen, denn im Zuge der Energiewende werden künftig noch sehr viel mehr Haushalte eine PV-Anlage auf dem Dach haben.
In Kleve gibt es 600 Anlagen unter 10 kW/p
Gerade für Altanlagen-Besitzer ist die Regelung wirklich von Vorteil, da sie so über die Restlaufzeit der garantierten EEG-Vergütung (20 Jahre) mitunter Tausende Euro an Steuern sparen. In Kleve gibt es aktuell 600 PV-Anlagen unter 10 kW/p. Und diese machen 70 Prozent aller Anlagen im Bezirk der Stadtwerke Kleve aus, so Geschäftsführerin Claudia Dercks. Im Moment stelle sie wieder einen deutlichen Zuwachs an neuen Solardächern fest. Im ersten Halbjahr sei die Zahl der neuen PV-Anlage um fünf Prozent gestiegen. „Es nimmt wieder Fahrt auf“, so Dercks.
Wer kommt in den Genuss der Steuerbefreiung? Die Anlage darf nicht größer als 10 kW/p sein, der Strom wird entweder in das öffentliche Netz eingespeist oder für eigene Wohnzwecke genutzt und die Anlage wurde nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen.
Auch „Volleinspeiser“ profitieren
Das Finanzamt Kleve stellt auf Nachfrage der NRZ noch einmal klar: „Es ist unschädlich, wenn der Strom ausschließlich in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und eine Eigennutzung des Stroms nicht erfolgt“, so Bärbel Schreiber.
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