Kreis Kleve. Der Kreis Kleve liegt auch am Dienstag über dem Grenzwert von 100 bei der Inzidenz. Verschärfungen bei den Corona-Regeln sind aber nicht geplant.

Trotz der zuletzt gestiegenen Sieben-Tage-Inzidenz plant der Kreis Kleve keine Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Das betonte Landrätin Silke Gorißen am Dienstag in einer Mitteilung der Verwaltung. „Wir wollen damit verhindern, dass die Menschen anderenfalls in die umliegenden Kreise fahren, um dort einzukaufen oder in geöffnete Einrichtungen zu fahren. Dies würde das Infektionsgeschehen noch weiter verbreiten.“

Im Kreis Kleve war die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, am Montag auf 108,2 gestiegen - am Dienstag lag der Wert noch bei 104,7. Die Landesregierung hatte am Dienstag ihre Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Kreise und Städte müssen demnach zusätzliche Maßnahmen prüfen, sobald die Inzidenz „innerhalb von sieben Tagen (...) nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100“ liegt.

Bisher liegt der Kreis erst seit zwei Tagen über dem Grenzwert. „Haupttreiber“ des höheren Infektionsgeschehens ist die gestiegene Zahl an Coronafällen mit Mutationen, heißt es in der Mitteilung. Das diffuse Infektionsgeschehen betreffe zu einem Großteil Menschen zwischen 20 und 60. Ein größeres identifiziertes Infektionsgeschehen gibt es derzeit lediglich in Kranenburg, wo es einen Corona-Ausbruch in einer Kita gegeben hat. Das Gesundheitsamt des Kreises Kleve bearbeitet die neuen Coronafälle tagesaktuell. Auch bei der Kontaktpersonen-Nachverfolgung, gebe es keine Rückstände.

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Die am Montag in NRW in Kraft getretenen Öffnungen im Einzelhandel, Amateursport oder Kultur- und Freizeitbereich orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Diese lag am Dienstag bei 65,9. Die Corona-Schutzverordnung geht aber auch auf besondere Einzelfälle ein. Liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Kommune „an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz“ unter dem Wert 50, so kann die betroffene Stadt oder der betroffene Kreis in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium Schutzmaßnahmen reduzieren.

Verschärfungen bei hoher Inzidenz: Corona-Verordnung bleibt sehr vage

Kommunen, die „innerhalb von sieben Tagen nachhaltig und signifikant“ über einem Inzidenzwert von 100 liegen, werden hingegen aufgefordert, zusätzliche Corona-Maßnahmen zu prüfen. Zur Definition „nachhaltig und signifikant“ schreibt das NRW-Gesundheitsministerium auf NRZ-Anfrage: „Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die jeweils im Einzelfall betrachtet werden.“ Aufgrund der schwankenden Inzidenzwerte sei es nicht ratsam, genaue Grenzwerte festzusetzen.

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Nicht nur der Kreis Kleve liegt derzeit über 100, auch andere Städte und Kreis. „Die Formulierung ‚nachhaltig und signifikant‘ ist aus unserer Sicht noch mit Leben zu füllen“, kritisiert Viola Juric, Sprecherin der Stadt Remscheid. Die Stadt hat bereits seit fünf Tagen einen Inzidenzwert von über 100. Bislang seien aber in Remscheid noch keine neuen Corona-Maßnahmen ergriffen worden. „Wir hoffen auf eine schnelle Konkretisierung des Landes.“

Strengere Corona-Maßnahmen gelten nur in Absprache mit dem Land

Fest steht: „Alle Maßnahmen können nur in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen werden“, erklärt Ingo Latotzki, Kreissprecher in Düren. Der Kreis Düren hatte am Freitag als Reaktion auf die hohe Inzidenz (aktuell 128,5) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Neben einem Verweilverbot in Parks und verschärften Kontaktbeschränkungen hat der Kreis für Teile der Stadt Düren eine Maskenpflicht eingeführt.

Auch die Stadt Hagen (106,0) liegt seit Ende Februar über dem Grenzwert. „Wir waren schon immer eine Kommune, die eine höhere Inzidenz hat als andere“, so Sprecher Michael Kaub. Um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren, hat die Stadt deshalb eine Maskenpflicht für Erzieherinnen und Erzieher eingeführt. „Dies gilt ausdrücklich auch beim Umgang mit zu betreuenden Kindern“, heißt es in der aktuellen Allgemeinverfügung. Zudem müssen Mitarbeiter im Einzelhandel auch hinter einer Plexiglasscheibe einen Atemschutz tragen. „Wir wollen dem Einzelhandel keine Steine in den Weg legen, müssen aber auch das Infektionsgeschehen im Blick haben“, sagt Kaub.

In der Emmericher Innenstadt können am Montag wieder mehr Geschäfte öffnen – aber nur mit Terminen.
In der Emmericher Innenstadt können am Montag wieder mehr Geschäfte öffnen – aber nur mit Terminen. © FUNKE Foto Services | Markus Joosten

Dass Geschäfte in einzelnen Städten oder Kreisen demnächst wieder schließen müssen, hält Doris Lewitzky, Geschäftsführerin des Handelsverbands Niederrhein, aber für unwahrscheinlich. „Ich habe aktuell nicht die Befürchtung, dass es Einschränkungen geben wird.“ Schließlich sei die Infektionsgefahr im Einzelhandel gering. Ein Zurückfahren der getroffenen Corona-Lockerungen würde einen „unermesslichen Schaden“ verursachen. Lewitzky hoffe deshalb, dass die Kommunen „zielführende Maßnahmen umsetzen, anstatt flächendeckend den Einzelhandel zu schließen“.

Anders herum läuft es im Kreis Paderborn in Ost-Westfalen. Ab Dienstag ist dort Einkaufen ohne Termin möglich. Auch Museen, Galerien, Schlösser, Gedenkstätten, Zoos und ähnliche Einrichtungen könnten ohne Termin besucht werden, teilte der Kreis am Montag mit. Zudem könne auf die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten in Geschäften und Einrichtungen verzichtet werden. Die Inzidenz in dem Kreis lag am Montag niedriger als 40.

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Corona-Lockerungen: Diese Regeln gelten im Kreis Kleve seit 8. März

Am Montag sind im Kreis Kleve ohne Einschränkungen die Lockerungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

  • Handel: Ab Montag dürfen wieder Buchhandlungen, Gartenmärkte, Blumengeschäfte und Schreibwarengeschäfte (ein Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmetern, abhängig von der Ladengröße) öffnen. Alle anderen Läden dürfen nun Shopping mit einem Termin („Click & Meet“) anbieten – die Aufenthalte sind zeitlich begrenzt und es darf nur eine bestimmte Anzahl von Kunden gleichzeitig ins Geschäft.
  • Kultur und Freizeit: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
  • Sport: Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
  • Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.