Kalkar. Die FBK bleiben im Fall Berdi bei ihrer Position und stellen die Streitfrage nach dem Wohnsitz in Zusammenhang mit Leiharbeiterunterkünften.
Nach der Entscheidung des Wahlausschusses, CDU-Kandidat Korkut Berdi zur Kommunalwahl in Kalkar zuzulassen, bezweifelt die Wählergemeinschaft Freie Bürger für Kalkar (FBK) weiter, dass dafür die Voraussetzungen vorliegen.
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„Wenn aus Sicht der meisten Ausschussmitglieder jetzt plötzlich eine Klappschlafcouch und ein Zweiplattenherd sowie die Personal- und/oder Patiententoilette als Ausstattung für einen Hauptwohnsitz ausreichen, führt es zur besonderen Verwunderung, wie genau diese Mitglieder Boßmann, Gulan, Kunisch, Nass und Schwaya argumentierten, als es um die Leiharbeiterwohnungen ging“, so der FBK-Vorsitzende Günter Pageler. „Wenn diese Indizien wirklich ausreichen sollten, hat man den niederländischen Uitzending Bureaus eine tolle Steilvorlage gegeben.“
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Pageler: „Bei Wahlen ein sehr ausgeprägtes Rechtsempfinden“
„Interessant wäre auch zu wissen, ob die an der Douvermanstege 13 anfallenden Betriebskosten für die Steuererklärung in Praxis- und Wohnbereich gesplittet wurden und nur der relevante Teil beim Finanzamt angegeben wurde?“, heißt es in der Stellungnahme der Wählergemeinschaft.
Die FBK könnten sich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Wähler des Wahlbezirks 7.0 bezüglich des CDU-Kandidaten getäuscht würden, meint Günter Pageler. „Wir haben besonders bei Wahlen ein sehr ausgeprägtes Rechtsempfinden. Und nur um das geht es hier.“