Kalkar. In Kalkar geraten bei der Wahlausschussentscheidung um Korkut Berdi schon wieder Melderecht und Baurecht in Konflikt. Ein Kommentar.

Die Situation von Wahlleiter Frank Sundermann ist nicht zu beneiden. Nach den Hinweisen der FBK zur Wohnsituation von Korkut Berdi musste der Verwaltungsfachmann den Vorgang prüfen. Und natürlich können berechtigte Zweifel aufkommen, wenn eine Zahnarztpraxis auch als Wohnung herhalten soll. Die Definition über den Wesenskern einer Wohnung mag juristisch weit zu fassen sein, die allgemeine Lebenserfahrung sagt einem jedoch, dass ein Zahnarzt nicht unbedingt ein Zimmer mit Ausziehsofa und Küchenzeile als Wohnung nutzt. Viel realitätsnäher erscheint die Darstellung Sundermanns, dass das Ausziehsofa für Bereitschaftsdienste genutzt wird.

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Keine einfache Beurteilung

Ob Berdi gegenüber dem Wahlvorstand tatsächlich bestätigt hat, dass er die Praxis nicht als Wohnung nutzt, wird kaum noch zu klären sein. Hier steht Aussage gegen Aussage. Am Ende wird der Kreiswahlleiter über die rechtliche Lage entscheiden müssen. Und die ist in diesem Falle auch nicht einfach zu beurteilen: Baurechtlich werden die Räumlichkeiten gewerblich genutzt. Melderechtlich hat Berdi allerdings dort seinen Erstwohnsitz angemeldet.

Es ist schon ärgerlich, dass in Kalkar erneut Melderecht und Baurecht in Konflikt geraten. Die Bewohner des Oybaums können hiervon ein Liedchen singen.