Kreis Kleve. Coronavirus: Niederländische Strafverfolgungsbehörden schränken offenbar ihre Arbeit ein. Vorerst sollen nur schwere Delikte bearbeitet werden.

Die niederländische Staatsanwaltschaft hat am Dienstag gegenüber der Tageszeitung NRC Handelsblad angekündigt, nur noch schwere Delikte bearbeiten zu wollen. Leichtere Straftaten werden vorübergehend nicht mehr behandelt. Anders als in Deutschland ist die niederländische Justiz nicht dazu verpflichtet, jeder Straftat nachzugehen. Sie darf Schwerpunkte setzen.

Da die Kapazitäten wegen der Corona-Krise beschränkt seien, könne die Polizei nicht mehr alle Fälle bearbeiten. Man beschränke sich jetzt auf die schweren Straftaten, wie Körperverletzung oder Sexualdelikte. Laut der Tageszeitung NRC Handelsblad sei diese Maßnahme im Intranet der Behörde veröffentlicht worden und soll bis zum 6. April gültig sein. Im Laufe des Tages soll es dazu eine offizielle Pressemitteilung geben.

Coronavirus in den Niederlanden: Eingeschränkte Polizeiarbeit

Die Staatsanwaltschaft möchte, so der NRC-Bericht, die eingeschränkten Kapazitäten in der Behörde entlasten. Die Telefonhotline sei bereits völlig überlastet. Auch soll das Risiko zur Verbreitung des Virus eingeschränkt werden.

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Als Reaktion auf die Berichterstattung in NRC Handelsblad meldet die niederländische Staatsanwaltschaft der Zeitung de Gelderlander, dass man die Prioritäten bei Gewalt- und Sittendelikten legen werde. Auch verwirrten Menschen soll weiterhin geholfen werden, wenn sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Festnahmen auf frischer Tat sollen ebenfalls weiterhin erfolgen. „Die Sicherheit auf der Straße und die Einhaltung des Rechtsstaates sind wichtige Ausgangspunkt unseres Handelns“, zitiert die niederländische Zeitung die Staatsanwaltschaft.

Niederlande: Schmerzhafte Entscheidungen müssten gemacht werden

Ferner sagte der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft gegenüber NRC, dass der Rechtsstaat in den nächsten Tagen stark unter Druck gesetzt werde. Man müsse schmerzhafte Entscheidungen treffen. „Das ist die harte Realität.“

Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft seien in Abstimmung mit der Polizei getroffen worden. Im Laufe des Tages soll eine Presseerklärung der Behörde folgen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Wochenende verfügt, dass der Besuchsverkehr in Gefängnissen untersagt wird. Nur noch Anwälte dürfen ihre Mandanten besuchen. Auch die Gerichte werden wegen des Corona-Virus in den Niederlanden geschlossen.