Essen. Die Mehrwertsteuer auf Erdgas wird wieder auf 19 Prozent erhöht. Damit wird Gas auch bei den Stadtwerken Essen deutlich teurer.

Die Stadtwerke Essen reichen die höhere Mehrwertsteuer bei Gas ab 1. April 1:1 an ihre Kunden weiter. Das teilte das Unternehmen auf Nachfrage mit. Der Gaspreis erhöht sich für die Stadtwerke-Kunden somit deutlich, denn die Mehrwertsteuer steigt ab dem Zeitpunkt von sieben wieder auf 19 Prozent. Die Kilowattstunde Gas wird um etwa 11 Prozent teurer. „Wir haben aufgrund unserer langfristigen Einkaufsstrategie keine Kompensationsmöglichkeit“, erklärte ein Stadtwerke-Sprecher.

Exemplarisch heißt das: Kunden der Stadtwerke Essen, die 15.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, müssen im Tarif EssenGas mit etwa 200 Euro im Jahr mehr rechnen, heißt es. Die Gasrechnung in der Grundversorgung falle um etwa 209 Euro im Jahr höher aus. Im Tarif EssenGas Fix werden etwa 165 Euro mehr im Jahr fällig. Eine gesonderte Information über diese Preiserhöhung erhalten die Kunden nicht. „Die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes ist in den AGB der Stadtwerke Essen geregelt“, teilte das Unternehmen mit. Nach früheren Angaben beliefern die Stadtwerke Essen rund 58.000 Kunden mit Erdgas.

Kunden der Stadtwerke Essen sollten Zählerstand ablesen

Im Oktober 2022 hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuer-Satz vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt, um die deutschen Haushalte bei den hohen Energiepreisen zu entlasten. Eigentlich sollte der Nachlass schon Ende Februar auslaufen. Die Stadtwerke Essen hatten Mitte Oktober bzw. zum 1. November 2023 ihre Gaspreise gesenkt. Mit der nun angekündigten Erhöhung der Mehrwertsteuer ist dies zum Teil wieder mehr als aufgezehrt.

Die Verbraucherzentrale rät Kunden unterdessen, den Zählerstand zum 31. März 2024 selbst abzulesen, da der Energieversorger diesen nicht automatisch kenne und den Verbrauch ansonsten schätzen würde. Besser sei es deshalb, den genauen Zählerstand mitzuteilen. Das könne eventuell Geld sparen.

Auch die Stadtwerke Essen bestätigen, dass es mit dem Mehrwertsteuerschritt keine gesonderte Ablesung der Zählerstände gibt, sagen aber auch: „Selbstverständlich können unsere Kunden ihren Zähler selbst ablesen und uns den Zählerstand mitteilen.“ Am einfachsten gehe das online über das Kundenportal (stadtwerke-essen.de). „Ansonsten grenzen wir über branchenübliche Verfahren die Zeiträume ab und schätzen den Zählerstand“, so der Sprecher weiter.

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Abschläge: Stadtwerke Essen haben höhere Mehrwertsteuer eingepreist

Bei den monatlichen Abschlägen müssen die Stadtwerke-Kunden nicht zwingend handeln. Der Versorger hat nach eigenen Angaben die höhere Mehrwertsteuer bei der Kalkulation der Abschlagspläne bereits berücksichtigt. Das bedeutet: Für alle Kunden, die ihre Jahresrechnungen mit einem Abschlagsplan nach dem 1. April schon vorliegen haben, gilt, dass die darin vereinbarten Vorauszahlungen konstant bleiben. Für alle Kunden, die ihre Jahresrechnungen noch bekommen, ist im neuen Abschlagsplan die Mehrwertsteuererhöhung schon einkalkuliert. Damit, so die Stadtwerke, dürften keine Nachzahlungen aufgrund der steigenden Steuer drohen.

Wer dennoch seine Abschläge selbst anpassen möchte, könne das ebenfalls im Kundenportal erledigen oder sich telefonisch unter 0201 / 800-3333 melden. Auch eine Mail an kundenservice@stadtwerke-essen.de ist möglich.

Wer jetzt über einen Wechsel des Versorgers nachdenkt, für den ist der Hinweis der Verbraucherzentrale wichtig: Alleine aufgrund der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes haben Verbraucherinnen und Verbraucher nicht das Recht, ihren Energievertrag außerordentlich zu kündigen. mit dpa

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