Essen. Ab sofort müssen Arztpraxen auch elektronische Rezepte ausstellen. Die Essener Apotheker erklären, wie es geht und was Patienten beachten müssen.

Die Apotheken in Essen sind nach eigenen Angaben auf die neuen elektronischen Rezepte vorbereitet: Ab Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen, die Zeit und Wege sparen sollen. Die jetzige Umstellung aufs E-Rezept betrifft alle gesetzlich Versicherten, für Privatversicherte erfolgt die Umstellung erst im Laufe des Jahres. Perspektivisch sollen E-Rezepte zum verbindlichen Standard werden. Der Pressesprecher der Essener Apotheker, Hanno Höhn, betont aber: „Arzneimittelverordnungen auf den bekannten rosa Papierrezepten sind weiter möglich und können natürlich auch in Zukunft in den Apotheken eingelöst werden.“

Wer beim Umgang mit dem E-Rezept unsicher sei, werde in den Apotheken kompetent beraten, verspricht Höhn. „Bereits seit zwei Jahren sind die Apotheken in Essen in der Lage, E-Rezepte einzulösen. Wir sind also bestens vorbereitet.“

E-Rezept per Gesundheitskarte, Token oder Smartphone einlösen

„Wir sind also bestens vorbereitet und helfen unseren Kunden kompetent beim Umgang mit dem E-Rezept weiter“, verspricht Hanno Höhn, Pressesprecher der Essener Apotheker.
„Wir sind also bestens vorbereitet und helfen unseren Kunden kompetent beim Umgang mit dem E-Rezept weiter“, verspricht Hanno Höhn, Pressesprecher der Essener Apotheker. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Wer ein E-Rezept erhalte, könne beim Arzt die für ihn beste Übertragungsmöglichkeit wählen: 1. Per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), 2. als Papierausdruck des E-Rezepts mit QR-Code (Token), der dann in der Apotheke gescannt wird, oder 3. per Smartphone mit entsprechender App. „Der bequemste, schnellste und umweltfreundlichste Weg ist das Abrufen des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte“, sagt Hanno Höhn. Versicherte müssten hierbei in der Apotheke lediglich ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken.

Der ausgedruckte Token eigne sich besonders für Menschen, die zu Hause oder im Heim gepflegt werden: „Ein wesentlicher Vorteil für jeden Versicherten ist dabei auch, dass im Notfall – sollte die Technik einmal versagen – die Apotheke die Informationen lesen kann, ohne auf den zentralen Fachdienst zugreifen zu müssen.“ Auch der Versicherte könne sofort lesen, was der Arzt verordnet habe. „Jeder Patient hat immer das Recht, einen ausgedruckten Token in der Praxis zu verlangen.“ Wer schließlich das E-Rezept per Smartphone und App übertragen wolle, benötige eine PIN für seine elektronische Gesundheitskarte.

Auch Papierrezepte können noch ausgestellt werden

Trotz bester Vorbereitung in Praxen und Apotheken könne man in der Anfangszeit Probleme mit dem E-Rezept nicht ausschließen. Noch im Dezember 2023 seien häufiger Server der Krankenkassen ausgefallen, sodass Arztpraxen keine E-Rezepte schreiben konnten und Patienten diese auf keinem der geschilderten Wege einlösen konnten. „Sollte es zu Pannen kommen, werden wir in jedem Fall gemeinsam mit der jeweiligen Arztpraxis für eine schnelle Versorgung mit dem benötigten Arzneimittel sorgen“, sichert Apotheker Höhn zu. Und: Bei größeren Pannen gelte ja weiter das rosa Papierrezept.

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