Essen. Vom Schutzschirmverfahren geht das in Schieflage geratene Krupp-Krankenhaus Steele ins Hauptverfahren. Was das für Patienten und Personal heißt.
Das in finanzielle Schieflage geratene Alfried-Krupp-Krankenhaus in Essen-Steele hat rechtzeitig einen Sanierungsplan vorgelegt und befindet sich damit nach dem dreimonatigen Schutzschirmverfahren ab sofort „im planmäßigen Hauptverfahren des rechtlichen Restrukturierungsprozesses“, wie das Krankenhaus am Dienstag (2. Januar 2024) mitteilt. Einen entsprechenden Beschluss habe das Amtsgericht Essen am Neujahrstag erlassen. Damit rücke die Rettung des Hauses näher. Mitte Oktober 2023 hatte es sich unter den Schutzschirm begeben müssen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Krupp-Krankenhaus Steele kämpft mit Millionen-Defizit
Das frühere Lutherhaus, das die Krupp-Stiftung vor anderthalb Jahrzehnten übernommen hatte, kämpft mit einem Millionen-Defizit. Dafür waren offenbar gestiegene Energie- und Personalkosten ebenso verantwortlich wie eine unzureichende Kostenerstattung. In dieser Zwangslage kündigte der Geschäftsführer der beiden Alfried-Krupp-Krankenhäuser, Dr. med. Günther Flämig, im Oktober 2023 gleichsam einen geordneten Schrumpfungsprozess für den Standort Steele an: Man werde sich langfristig auf die „Grund- und Regelversorgung“ konzentrieren.
Während des Schutzschirmverfahrens waren die Löhne und Gehälter der rund 700 Mitarbeiter in Steele durch die Agentur für Arbeit gesichert. Der Klinikbetrieb sollte ordnungsgemäß weiterlaufen. Daran werde sich mit der jetzigen Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens nichts ändern, dieses schließe sich planmäßig an das Schutzschirmverfahren an, heißt es in der Mitteilung des Krankenhauses. „Der neue Verfahrensabschnitt hat keine Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb, sämtliche Behandlungsleistungen werden weiterhin uneingeschränkt fortgeführt und gewährleisten die lückenlose medizinische Versorgung der Patienten.“ Auch Löhne und Gehälter seien weiter sicher.
Ziel des Verfahrens in Eigenverwaltung sei es nun, das „Krupp“ Steele zu sanieren, um es wirtschaftlich tragfähig und zukunftsfähig aufzustellen. „Mit der planmäßigen Eröffnung des Hauptverfahrens ist unser Haus in Steele der erfolgreichen Sanierung einen wichtigen Schritt näher“, erklärt Geschäftsführer Flämig. „In den nächsten Wochen und Monaten wird es nun darum gehen, das Zukunftskonzept für das Haus zu finalisieren und dann die Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.“
Expertenteam erstellt Konzept für die Zukunft der Klinik
Für den Umgestaltungsprozess vertraut das Krankenhaus seit Oktober auf die Beratung durch Rechtsanwalt Marc Boddenberg von der Hannoveraner Kanzlei Eckert, die auf Kliniksanierungen spezialisiert ist, sowie auf die Münchner Unternehmensberatung WMC Healthcare. Die Sanierungsexperten Boddenberg und Kimon Kantis von der Kanzlei Eckert sollen das Krankenhaus als „Generalhandlungsbevollmächtigte“ auch im weiteren Verfahren unterstützen. WMC Healthcare verantworte „die finale Ausarbeitung des Medizinkonzeptes“. Auch Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL (Boege Rohde Luebbehuesen) werde das Verfahren als Sachwalter weiter begleiten. Bei der Eigenverwaltung bleibt nämlich die Geschäftsführung im Amt, ihr wird aber vom Gericht ein Sachwalter zur Seite gestellt.
Drei Essener Klinikbetreiber planen Zusammenarbeit
Mitte Dezember 2023 gaben die drei freigemeinnützigen Klinikbetreiber in Essen bekannt, dass sie zusammenarbeiten wollen: Contilia, die Alfried-Krupp-Krankenhäuser und die Evangelischen Kliniken Essen-Mitte (KEM) betonten, man habe schon über eine Kooperation gesprochen, bevor das „Krupp“ in Steele ins Schutzschirmverfahren ging.
Es handle sich nicht um ein Rationalisierungsvorhaben. Vielmehr wolle man Ressourcen bündeln, Doppelstrukturen abbauen und gemeinsam zwei Versorgungsnetze für die Stadt anbieten: eins für die wohnortnahe Grund-, Regel- und die Notfallversorgung sowie eins für geplante (elektive) Leistungen.
Außer den drei Trägern gibt es in Essen die Universitätsmedizin, zu der neben der Uniklinik auch das St. Josef-Krankenhaus in Werden und die Ruhrlandklinik gehören.
In Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Team habe man die vergangenen Monate genutzt, um ein Fortführungskonzept zu entwickeln. In den kommenden Wochen sollen die strategischen Maßnahmen mit allen Beteiligten diskutiert werden. Dabei wolle man die Mitarbeiter einbeziehen und die Umsetzbarkeit der Maßnahmen prüfen. Weitere Details wurden zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. „Nach Abschluss dieser Erarbeitungsphase wird ein finales Zukunftskonzept öffentlich vorgestellt werden“, heißt es.
„Das eigenverwaltete Hauptverfahren gibt uns nun die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten an die Hand, um Maßnahmen umzusetzen, mit denen wir die gesteckten Verfahrensziele bestmöglich erreichen können“, erklärt Rechtsanwalt Boddenberg. „Die Beteiligten, insbesondere die Mitarbeiter, haben in den vergangenen Wochen viel Engagement gezeigt, das stärkt unsere Zuversicht darauf, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen zu können.“
Krupp-Stiftung verspricht, das Krankenhaus weiter zu stützen
Das Krupp-Krankenhaus Steele (die Evangelisches Krankenhaus Lutherhaus gGmbH) ist eine Tochtergesellschaft des Alfried-Krupp-Krankenhauses Rüttenscheid, das nicht von dem Verfahren betroffen ist. Trägerin des Rüttenscheider Hauses ist die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. Volker Troche als Sprecher des Stiftungs-Vorstandes betont, dass man den Sanierungsprozess in Steele stütze: „Die Krupp-Stiftung steht fest hinter dem Alfried-Krupp-Krankenhaus, um eine bestmögliche Versorgung für die Region zu gewährleisten. Das Haus in Steele liegt mit Blick auf den Restrukturierungsprozess gut im Zeitplan.“ Die Stiftung werde die im Rahmen ihrer Möglichkeiten verfügbaren Kräfte nutzen, um die Zukunftsfähigkeit des Krankenhauses zu sichern.
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