Essen-Werden. Tempo 30 auf einer Bundesstraße? Die IG B 224 fordert das für den Stadtteil Essen-Werden. Warum die Diskussion nur in den Sozialen Medien läuft.
Die Sommerpause ist vorbei und die politischen Gremien nehmen ihre Arbeit wieder auf. Ende des Monats tagt die Bezirksvertretung IX, um aktuelle Themen aus dem Essener Süden zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. Es sieht allerdings so aus, als ob ein kontroverses Thema nicht auf die Tagesordnung kommt: Es geht um ein Tempolimit auf der B 224.
Lärmaktionsplan der Stadt belegt Schutzbedürftigkeit der Bürger
Die Interessengemeinschaft (IG) B 224 Werden hat eine Bürgereingabe an die BV IX gerichtet. Gefordert wird darin die Reduzierung der Ortsdurchfahrtgeschwindigkeit auf der B 224 zwischen der Gustav-Heinemann-Brücke und dem Porthofplatz (Marienschule) sowie auf der Velberter Straße zwischen Keller- und Hammerstraße. Dort soll jeweils nur noch Tempo 30 gelten.
Die Lärmaktionspläne der Stadt Essen belegten seit 2010 die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Bürger in den genannten Abschnitten, argumentiert die IG und schlägt vor: In einem ersten Schritt könnte eine Geräuschpegelsenkung um ca. drei Dezibel (A) durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h und in einem zweiten Schritt eine weitere Geräuschpegelsenkung um drei Dezibel (A) durch die Erneuerung der Fahrbahndecken durch lärmoptimierten Asphalt erreichbar werden. Über das Argument, ein Tempolimit auf einer Bundesstraße ginge nicht, habe man sich nicht nur in Heidhausen, sondern auch in anderen Städten hinweggesetzt, erklärt IG-Sprecherin Rita Boegershausen.
Kontroverse Diskussion in den Sozialen Medien
In den Sozialen Medien ist die Eingabe der IG B 224 bereits ein kontrovers diskutiertes Thema. Es gibt dort Aussagen wie diese eines Werdeners, der sagt: „Finde ich sehr gut. Allein um die Schüler in Werden zu schützen. Die Autos fahren oft schneller als erlaubt durch Brück- und Abteistraße.“
Aber auch jene, die argumentieren: „Die B 224 ist keine neuzeitliche Erfindung. Wenn man empfindlich auf Lärm reagiert, dann sollte man nicht drei Meter neben einer Bundesstraße seine Bleibe aufschlagen und sich dann beschweren, dass es laut ist.“ Oder auch diese Anmerkung: „Die B 224 ist eine Bundesstraße die für den Berufsverkehr sehr wichtig ist. Es gibt schon genug unsinnige 30-km/h-Bereiche.“
Bezirksbürgermeisterin sieht keine Entscheidungsbefugnis
Die Adressatin der Bürgereingabe, Bezirksbürgermeisterin Gabriele Kipphardt, kennt das Für und Wider. Sie erklärt aber auch auf Nachfrage dieser Zeitung: „Wir sind als BV dafür nicht ansatzweise zuständig. Bei einer Bundesstraße haben wir keine Entscheidungsbefugnis.“
Die Verwaltungsbeauftragte Brigitte Harti hat die Eingabe der IG B 224 deshalb auch weitergeleitet – zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Was wiederum Rita Boegershausen nicht nachvollziehen kann: „Bei allem Respekt für diesen Ausschuss, aber hier geht es um gesundheitliche Gefahren für die betroffenen Bürger dieses Bezirks. Wer, wenn nicht die zuständige Bezirksvertretung, hat sich der Probleme der betroffenen Bürger anzunehmen.“
Die Fraktion der Grünen hatte in der Juni-Sitzung der BV im Übrigen ins gleiche Horn gestoßen und einen Antrag für einen temporären Modellversuch mit Tempo 30 auf der B 224 gestellt. Dieser wurde von der Tagesordnung genommen, weil die CDU Beratungsbedarf anmeldete. Ob das Thema demnächst im Verkehrsausschuss auftauchen wird, bleibt abzuwarten. Genug Gesprächsstoff liefert es bereits.
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