Essen. Stadt bezahlt den Kauf neuer Haushaltsgeräte oder übernimmt die Stromnachzahlung. Anspruch auf die Hilfe haben aber nur bestimmte Haushalte.

Die Stadt will einkommensschwache Haushalte in Essen in Zeiten hoher Inflation, teurer Energie und Lebensmittel entlasten. Sie übernimmt die Kosten für den Austausch eines energiefressenden Haushaltsgerätes. Auch bei Stromnachzahlungen springt die Stadt ein, um Stromsperren zu verhindern. Unterstützung können sowohl Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe bekommen als auch Haushalte, deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Insgesamt 7,8 Millionen Euro stehen der Stadt Essen dafür in diesem Jahr zur Verfügung. Das Geld kommt aus dem Stärkungspakt, den das Land NRW Anfang 2023 aufgelegt hat. Die Ausgestaltung, also wie sie das Geld ausgeben, liegt in der Hoheit der Kommunen. Die Stadt Essen ist vergleichsweise spät dran, andere Städte haben ihre Armutsprogramme schon deutlich früher an den Start gebracht.

Bis zu 800 Euro für energiesparendes Elektrogerät

Essen will insbesondere den Kauf neuer Haushaltsgeräte fördern. So sollen die Haushalte auch in Zukunft in der Lage sein, Strom und somit Ausgaben zu sparen. Die Stadt übernimmt die Kosten bis zu 800 Euro für den Austausch eines Haushaltsgroßgerätes mit sehr hohem Energieverbrauch oder älterem Baujahr. Gemeint sind Kühlschrank, Wasch- oder Spülmaschine. Das neue Gerät sollte eine gute Energieeffizienz aufweisen.

Neben den Empfängern von Bürgergeld erhalten diese Unterstützung auch Geringverdiener-Haushalte. Anspruch hat, wer nicht mehr als 1500 Euro netto im Monat verdient. Leben mehrere Personen im Haushalt, dann erhöht sich diese Grenze um jeweils 500 Euro. Eine dreiköpfige Familie beispielsweise darf also höchstens 2500 Euro im Monat an Einkommen erzielen.

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Aber auch das Vermögen wird geprüft. Antragsteller dürfen maximal 10.000 Euro pro Person haben - ein Zwei-Personenhaushalt also 20.000 Euro. Einkommen und Vermögen müssen durch Bankauszüge (mindestens des letzten Monats), Lohn-, Rentenbescheinigungen und sonstige Unterlagen wie Kinder- oder Wohngeldbescheide nachgewiesen werden.

Entweder Rechnung einreichen oder Gutschein von der Stadt

In der Regel wird die Stadt pro Haushalt den Austausch eines Gerätes übernehmen. Wenn der Antrag bewilligt ist, können die Haushalte entweder in Vorkasse gehen und später die Rechnung einreichen oder sich von der Stadt Essen einen Gutschein für ein neues Gerät ausstellen lassen. Diesen können sie in Essen bei allen Lieferfirmen von Elektronikgeräten einlösen. Die großen Lieferfirmen seien informiert, heißt es.

Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Stadt hat zur Unterstützung soziale Träger wie Awo, DRK oder das Diakoniewerk eingebunden. Dort können die Anträge mit den notwendigen Unterlagen abgegeben werden.

Bei den sozialen Trägern kann ebenso die Übernahme von Stromnachzahlungen beantragt werden. Die entsprechenden Rechnungen dienen als Nachweis. Haushalte, die Bürgergeld bekommen, wenden sich dagegen ans Jobcenter. Üblicherweise zahlt die Behörde deren Stromschulden nur als Darlehen aus, das zurückgezahlt werden muss. Für die Hilfe aus dem Stärkungspakt entfällt das.

Gutscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel geplant

Die Stadt will außerdem Gutscheine an Bedürftige ausgeben für Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel oder Hygieneartikel. Wie dies genau umgesetzt werden soll, stehe allerdings noch nicht fest. Klar ist nur, dass es diese Gutscheine über die sozialen Träger ausgegeben werden sollen.

Kritik gibt es schon länger am Stärkungspakt: Zum einen bedeutet er für die Antragsteller hohe bürokratische Hürden. Andere Städte wie Duisburg befürchten bereits, dass Millionen-Summen ungenutzt ans Land zurückgehen. Zum anderen dürfte auf die Stadt ein enormer Arbeitsaufwand zukommen. In Essen leben allein 42.000 Haushalte vom Bürgergeld, wie viele unter die von der Stadt definierte Geringverdiener-Schwelle fallen, ist nicht bekannt.

Finanzielle Hilfen soll es indes nicht nur für bedürftige Menschen dieser Stadt geben, auch soziale Einrichtungen wie Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Tafeln, Arbeitslosen-, Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen können Hilfen beantragen. Das gilt für all die Mehrkosten, die ihnen aufgrund der aktuellen Situation (höherer Unterstützung- und Beratungsbedarf) entstanden sind.

Anlaufstellen und Anträge im Netz

Generell gilt: Wer sich für die Unterstützung der Stadt interessiert, sollte die Anträge zeitnah per E-Mail an staerkungspakt@essen.de senden oder sich an die folgenden Anlaufstellen wenden.

  • Diakoniewerk Essen, Haus der Evang. Kirche III. Hagen 39, Telefon: 2205160
  • Awo-Servicestelle im Horst-Radtke-Haus, Krabler Straße 12, nach Vereinbarung Telefon: 1897661
  • Awo-Schuldnerhilfe, Holsterhauser Platz 2
  • Paritätischer, Essener Kontakte e.V., Frohnhauser Platz 1, Telefon: 733646
  • Aidshilfe, Varnhorststraße 17, Telefon: 1053700
  • Deutsches Rotes Kreuz, Rellinghauser Straße 274

Mehr Informationen und die Anträge hat die Stadt auf folgende Web-Seite gestellt: www.essen.de/stärkungspaktnrw

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