Essen. Die Stadt Essen bietet Privatleuten und Unternehmen 1,73 Millionen Euro für die Modernisierung von Gebäudehüllen, Heiztechnik oder neuer Fenster.

Städtische Fördermittel für energetische Modernisierungen von Wohngebäuden können nun beantragt werden. Darauf weist die Stadt Essen hin. Zur Verfügung stehen rund 1,73 Millionen Euro. Förderungsfähig seien Sanierungen und Modernisierungen an der Gebäudehülle, die Optimierung und der Austausch der Heizungstechnik sowie Energieberatungen.

Zu möglichen konkreten Maßnahmen zählten dabei beispielsweise die Installation einer Wärmepumpe mit hydraulischem Abgleich oder der Anschluss ans Fern- oder Nahwärmenetz, aber auch das Dämmen des Daches oder der Außenfassade sowie Erneuerungen oder Ertüchtigungen von Fenstern oder Fenstertüren. Wichtig sei, dass die Umsetzung erst nach Antragsstellung begonnen werden darf und mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden müssen.

Förderprogramm soll über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt werden

Die Stadt Essen habe das Ziel, die Sanierungsrate im Stadtgebiet kontinuierlich zu steigern, weshalb das Förderprogramm auch über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt werden soll, heißt es in der Mitteilung. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine.

Die Antragsstellung muss über das Serviceportal der Stadt Essen erfolgen, wobei ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens benötigt wird, aus dem alle notwendigen Informationen über die Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahme hervorgehen. Die Sparkasse Essen unterstützt das Förderprogramm mit einer Sonderkondition für ihren S-Energie-Spar-Kredit. Bei einem Zinssatz von aktuell 5,30 Prozent (effektiv) können bis zu 50.000 Euro bewilligt werden.

Alle Informationen rund um die Fördersummen, die konkreten Richtlinien, sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen und die Antragstellung sind unter www.essen.de/sanierung zusammengetragen. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis einschließlich 31. Dezember oder so lange, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Für allgemeine Fragen zum Programm, wo beispielsweise die entsprechenden Unterlagen online gefunden werden können, stehen Ansprechpartner unter 0201 – 880 oder 115 zur Verfügung.

Konkrete fachliche Fragestellungen, beispielsweise zu Anlagen oder dem Antragsverfahren, können an die E-Mail-Adresse sanierung@gha.essen.de gesendet werden.