Essen. . Weil Brüssel auf ein Veto gegen Gesetzespläne verzichtet, gibt es in Essen einstweilen wohl keine Fahrverbote. Im Rathaus ist man erleichtert.

Die Stadt Essen kommt offenbar vorerst um ein Diesel-Fahrverbot herum. Grund dafür: Die Brüsseler EU-Kommission will auf ein Veto gegen die von der Bundesregierung geplante Lockerung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes verzichten.

Damit könnte das Parlament in Berlin einer bereits vom Kabinett beschlossenen Änderung zustimmen, wonach Fahrverbote erst ab einem Stickoxid-Wert von 50 Mikrogramm zulässig sind. Der EU-Grenzwert für Stickoxide selbst liegt bei 40 Mikrogramm. In der Stadt Essen lagen die Stickoxid-Werte an allen zehn Mess-Stationen im vergangenen Jahr unter 50 Mikrogramm.

OB Thomas Kufen: „Die Zeit läuft für uns“

Im Rathaus zeigte sich die Stadtspitze am Mittwochabend sichtlich erleichtert: „Ich fühle mich darin bestätigt, dass ein Fahrverbot nicht verhältnismäßig wäre: Das würde unsere Stadt in ein Verkehrschaos stürzen“, sagte Oberbürgermeister Thomas Kufen. Gleichwohl warnte er davor, sich allzu sicher zu fühlen: „Das ist erst einmal nur ein Etappensieg, denn er wird sicher beklagt werden. Dennoch läuft die Zeit für uns, weil die Luft in Essen wie im gesamten Ruhrgebiet im Laufe der Jahre kontinuierlich besser geworden ist.“

Kufen bekannte sich ausdrücklich dazu, bei der Luftreinhaltung nicht nachzulassen: „Der Gesundheitsschutz geht über alles, aber es geht eben nicht alles auf einmal." Wichtig sei der Trend hin zu besseren Bedingungen: „Im Vergleich zur Schadstoffbelastung in früheren Zeiten leben wir in Essen mittlerweile in einem Luftkurort.“

„Verbote hätten in erster Linie Verbraucher getroffen“

Auch Essens Umweltdezernentin Simone Raskob sieht jetzt gute Chancen, um Fahrverbote herumzukommen: „Sie hätten in erster Linie die Verbraucher getroffen.“ Dass Brüssel die angestrebte Änderung des Immissionsschutzgesetzes „durchlaufen“ lassen würde, „das haben wir erwartet“, so Raskob.

Sie geht davon aus, dass Bundestag und Bundesrat die geplanten Änderungen nun beschließen werden. Damit seien die Fahrverbote für Essen, die das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnet hatte, zwar noch nicht vom Tisch. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster „müssen die Richter aber den geänderten Immissionsschutz beachten“, sagt Simone Raskob. „Das erhöht deutlich die Chancen, dass hier keine Fahrverbote verhängt werden müssen.“

Erste Entscheidungen für Aachen, Köln und Bonn

Das Oberverwaltungsgericht in Münster signalisierte am Mittwoch, dass es in der ersten oder zweiten Mai-Woche einen öffentlichen Beweis- und Erörterungstermin anberaumen will. Dort soll es – womöglich mit Hilfe von Sachverständigen – um eine Reihe grundlegender Fragen gehen, die sich in allen anhängigen Verfahren stellen: von Grenzwerten und Messstellen über mögliche Gesundheitsgefahren und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bis hin zu Kontrollmöglichkeiten bei Durchfahrtsverboten.

Eine erste Entscheidung zu möglichen Fahrverboten wird es voraussichtlich im Sommer geben, zunächst allerdings nicht mit Blick auf Essen und die Autobahn A40. Im Mittelpunkt stehen stattdessen die Klagen der Deutschen Umwelthilfe zur Luftreinhaltung in Aachen sowie Köln und Bonn.

„Einen Zeitplan zu weiteren Städten gibt es noch nicht“, betonte das Münsteraner OVG, man wolle zunächst den Verlauf der ersten Verfahren abwarten. Der zuständige Senat beabsichtige aber, in diesem Jahr noch weitere Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden.