Essen. . Die Deutsche Umwelthilfe bleibt dabei: Das Fahrverbot in Essen kommt. Eine Heraufsetzung des Grenzwertes sei nicht rechtswirksam.

Nächstes Jahr wird es in Essen ein Diesel-Fahrverbot geben – davon ist jedenfalls Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), überzeugt. Er glaubt nicht, dass die NRW-Landesregierung mit einer Berufung gegen das Diesel-Urteil Erfolg haben wird. „Die Faktenlage ist eindeutig“, sagte Resch dieser Zeitung. „Ich erwarte deshalb, dass das Oberverwaltungsgericht Münster recht schnell entscheiden wird. Ich hoffe, dass dies noch vor den gesetzten Fristen passiert.“ Heißt: spätestens Sommer 2019.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte vor wenigen Wochen das Urteil gefällt, dass ein Fahrverbot in 18 Essener Stadtteilen und auf dem Essener Abschnitt der A40 verhängt werden muss, und zwar für alte Benziner (Euro I/ II) und Dieselautos bis Euro IV ab Juli 2019 und für Euro V-Diesel ab September 2019. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen NRW. Das Landesumweltministerium kündigte Berufung an, muss aber erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Den Autofahrern werde falsche Hoffnungen gemacht

Nach dem vor wenigen Tagen erfolgten Diesel-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel sprach Oberbürgermeister Thomas Kufen die Hoffnung aus, dass „Essen um ein Fahrverbot herum kommt“. Er begründet dies mit dem Beschluss des Bundeskabinetts, das Bundesimmissionsschutzgesetz dahingehend zu verändern, dass Fahrverbote erst ab 50 Mikrogramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft in Frage kommen.

Dem widerspricht die Deutsche Umwelthilfe entschieden. „Ich finde das unfair gegenüber den Autofahrern. Die machen sich nur falsche Hoffnungen“, erklärt Jürgen Resch.

Heraufsetzung des Grenzwertes sei „unzulässig“

Es gelte der seit 2010 verbindliche EU-Grenzwert für Stickoxide von 40 Mikrogramm. „Daran haben sich auch die Gerichte orientiert.“ Zudem hielt vor kurzem das Berliner Verwaltungsgericht es für unzulässig, den Grenzwert heraufzusetzen. Die eindeutige Rechtslage des Europäischen Gerichtshofes lasse „keinen Raum für eine Toleranzmarge“, hieß es.

„Und das Bundesverwaltungsgericht hat bereits deutlich gemacht, dass solche Änderungen nicht angewendet werden dürfen“, so Resch. Für Essen sagt er voraus: „Wir werden eine strikte Beachtung des Urteils erleben.“