Essen. . Die Autobahnpolizei wird ein Fahrverbot auf der Essener A40 nicht schwerpunktmäßig kontrollieren. Es soll nur einzelne Überprüfungen geben.

Die Autobahnpolizei wird im Falle eines Diesel-Fahrverbotes auf der A40 keine Großkontrollen anordnen. „Das wird nicht Hauptschwerpunkt der Polizei sein“, erklärt Susanna Heusgen, Sprecherin des Düsseldorfer Präsidiums, das für die Autobahnpolizei zuständig ist. „Wir werden im Rahmen der stattfindenden Überprüfungen von Fahrzeugen aber auch darauf ein Augenmerk haben“, ergänzt die Sprecherin auf Anfrage dieser Zeitung

Heißt: Eine Diesel-Überprüfung wird es in der Regel nur dann geben, wenn ein Fahrzeug aus einem anderen Grund angehalten werden muss.

Fahrverbote in Essen könnten sich verzögern

Dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bis Juli 2019 ein Verbot für alte Benziner der Klassen Euro I und II sowie für Diesel bis Euro IV und ab September auch für Euro-V-Dieselnicht nur in 18 Stadtteilen gelten soll, sondern auch für die A 40 von den Anschlüssen Frohnhausen bis Gelsenkirchen-Süd, hat überrascht. Insgesamt wären nach Angaben der Stadt etwa 52.000 hier zugelassene Dieselfahrzeuge und rund 27.500 Benzinfahrzeuge vom Fahrverbot betroffen.

Doch möglicherweise wird im nächsten Jahr noch gar keine Sperrzone eingerichtet. Gegen das Urteil hat Umweltministerin Ursula Heiner-Esser bereits Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt. Wann das OVG Münster entscheidet, ist unklar. Der Anwalt der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Remo Klinger, rechnet damit, dass dies Mitte oder Ende 2019 geschehen wird. So lange will er stillhalten, keine Eilverfahren zur sofortigen Durchsetzung der Forderung einleiten. Sollten die Behörden jedoch dann eine Revision oder eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einreichen, um Zeit zu schinden, wie er sich ausdrückt, dann wäre seine Geduld am Ende.

Ausweitung der Sperrzone nicht ausgeschlossen

Möglich wäre auch, dass die Essener Verbotszone sogar noch ausgeweitet werden muss. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangt von der Stadt, bis zum 1. April 2019 eine „aktuelle Belastungskarte“ für das gesamte Essener Stadtgebiet zu erstellen und zu prüfen, ob der Stickoxid-Grenzwert eingehalten wird. Die Richter befürchten, dass auch in anderen Stadtteilen die Luft zu schlecht ist. Deshalb seien Messungen an 23 „Verdachtspunkten“ außerhalb der „Blauen Umweltzone“ nötig, so auf Teilstrecken der B224 im Essener Süden, der Velberter Straße und der Frankenstraße. Sollten sich auch dort Grenzwertüberschreitungen ergeben, drohen Fahrverbote.

Innerhalb der gesperrten Sperrzone werden seit Jahren zu hohe Werte an den vier Messstellen Hausacker Straße, Alfredstraße, Krayer Straße und Gladbecker Straße gemessen. Sorgen machen unter anderem aber auch die Martin-Luther-Straße, Stauderstraße, Krupp- und Vogelheimer Straße.

Das jüngste Gerichtsurteil hat jetzt Auswirkungen auf die aktuellen städtischen Haushaltsberatungen. Die Ratsfraktion der Grünen fordert eine Erhöhung der Parkgebühren. Zudem dürfe das Parken der Zone 3 (Randbereiche) nicht mehr gratis sein. Ingesamt soll die Stadt die geplanten Jahreseinnahmen an Parkgebühren von 2,9 Millionen Euro nahezu verdoppeln.

>> A 40-DECKEL KOMMT ZU SPÄT

Möglicherweise könnte der seit langem geforderte Autobahndeckel für die A 40 in Frohnhausen zu einer geringeren Luftbelastung führen. Gerade dort ist die höchste Stickoxidkonzentration in Höhe Hausacker Straße gemessen worden.

  • Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich auch mit dieser Tunnel-Idee befasst. Aber: Der Autobahndeckel kommt nicht mal mittelfristig in Betracht. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist er lediglich als „weiterer Bedarf“ deklariert.