Emmerich. Wo ist es zu laut? Der Lärmaktionsplan wird in Emmerich fortgeschrieben. So können Bürger ihre Stellungnahme einreichen.

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Emmerich verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in NRW die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Online beteiligen

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Bis zum Sommer 2024 muss der Lärmaktionsplan (Stufe 4) für die betroffenen Straßenabschnitte in Emmerich aufgestellt und beschlossen sein. Damit wird der Lärmaktionsplan (Stufe 3) fortgeschrieben, der vom Stadtrat im Jahr 2020 beschlossen wurde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Emmerich nutzt dafür erstmals die Möglichkeit der Beteiligung über das Online-Portal beteiligung.nrw.de, das allen Kommunen zur Verfügung vom Land NRW gestellt wird. Dabei sind die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung auf einer Online-Karte einsehbar. Bürgerinnen und Bürger haben dort dann auch direkt die Möglichkeit, eigene Hinweise in Emmerich online mitzuteilen. Zum Online-Beteiligungsverfahren zum Lärmaktionsplan gelangt man über die städtische Homepage www.emmerich.de.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Emmerich, Fachbereich Stadtentwicklung, Geistmarkt 1, vorzutragen. Interessierte melden sich in diesem Fall zwecks Terminabsprache bei Janita Krapohl (02822/751518) oder Regina Pommerin (02822/751517). Gerne können Stellungnahmen auch per Email geschickt werden an janita.krapohl@stadt-emmerich.de oder regina.pommerin@stadt-emmerich.de.

Separates Verfahren für die Bahnlinie

Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2024 eine zweite Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden dann Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf des Lärmaktionsplans gesammelt.

Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist übrigens kein Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Emmerich. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt in einem eigenen Beteiligungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt, das ebenfalls bereits gestartet wurde. Weitere Informationen auf www.emmerich.de unter Stadt & Rathaus > Aktuelles.