Emmerich. Kostenfreies Parken soll in dieser Woche auf 160 Parkplätzen möglich sein. Welche Parkplätze betroffen sind und wie lange geparkt werden darf.

Am Neumarkt wird in dieser Woche durch die Kommunalbetriebe Emmerich die entsprechende Parkbeschilderung angebracht. In Rücksprache mit den Eigentümern und Geschäftsbetreibern wurde vereinbart, dass künftig auf den insgesamt über 160 Parkplätzen vor den Ladenlokalen und in der zum Objekt gehörenden Tiefgarage für eine begrenzte Zeit kostenfreies Parken möglich gemacht wird.

Die Parkdauer ist zeitlich beschränkt

Oberirdisch gilt künftig von montags bis samstags von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr eine Parkdauer von einer Stunde mit Parkscheibe auf dem Neumarkt. Für die öffentlich verfügbaren Stellplätze in der Tiefgarage wurde mit dem Eigentümer des Objektes eine kostenfreie Parkdauer von drei Stunden vereinbart.

In direkter Nachbarschaft zum Neumarkt stehen auf dem Parkplatz Paaltjessteege wieder nahezu alle öffentlichen Stellplätze zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Parkplätze muss, wie bisher, ein Parkschein gezogen werden. Die Fläche war in den vergangenen Monaten wegen der Arbeiten am Schulhof der Gesamtschule als Ausweich-Schulhof genutzt worden. Viele Stellplätze standen deshalb nicht zur Verfügung.

Neue Regelung für den Geistmarkt und vor dem Rathaus

Mit der Fertigstellung der Parkplätze am Neumarkt und der Wiederfreigabe der Flächen an der Paaltjessteege läuft auch die vorübergehende Parkscheibenregelung für den Geistmarkt und den Rathausvorplatz aus. Diese hatte der Stadtrat im vergangenen Dezember beschlossen, um zusätzliche kostenfreie Stellplätze als Ersatz für die nicht zur Verfügung stehenden Plätze im Bereich Neumarkt zu schaffen. Dieser Grund ist seit vergangener Woche hinfällig. Somit ist ab Mittwoch, 1. März 2023 auf dem Geistmarkt und vor dem Rathaus wieder ein Parkschein erforderlich.