Emmerich. In Schleswig-Holstein ist eine zu Emmerich vergleichbare Geldanlage bei der Greensill Bank durch einer Stadt als rechtswidrig eingestuft worden.

War die Geldanlage der Stadt Emmerich bei der Greensill Bank rechtswidrig? Diese Frage stellt die Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE) und möchte dies durch den Kreis Kleve als Kommunalaufsicht geklärt wissen.

Hintergrund sind Erkenntnisse aus Schleswig-Holstein, die die BGE in Vorbereitung auf den Beteiligungsausschuss gewonnen hat: „Im kommunalaufsichtlichen Verfahren zur Aufklärung der Rechtmäßigkeit von Greensill-Anlagen kommt der Kreis Segeberg offenbar zum Ergebnis, dass die Drei-Millionen-Euro-Geldanlage der Stadt Wahlstedt rechtswidrig und ein Verstoß gegen das schleswig-holsteinische Gemeindehaushaltsrecht gewesen sei“, so die BGE, die sich auf einen Bericht der Kieler Nachrichten beruft.

Ist die Rechtslage in NRW anders als in Schleswig-Holstein?

Die BGE habe vor diesem Hintergrund den Kreis Kleve als zuständige Kommunalaufsicht um eine Information gebeten, „ob sich das kommunale Haushaltsrecht von NRW bei Risiko-Geldanlagen von dem des Landes Schleswig-Holstein wesentlich unterscheidet und entlang des gültigen Runderlasses der Landesregierung zu kommunalen Kapitalanlagen in Verbindung mit § 90 der Gemeindeordnung NRW die Rechtswidrigkeit der Sechs-Millionen-Euro-Greensill-Geldanlage der Stadt Emmerich nicht angenommen werden kann“.

Im Hinblick auf die Mitarbeit im zukünftigen Beteiligungsausschuss unterhalb des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Emmerich habe die BGE die Kommunalaufsicht im Kreis Kleve um eine zeitnahe Antwort gebeten, so BGE-Fraktionsvorsitzender Joachim Sigmund.

Wie berichtet hat die Stadt Emmerich sechs Millionen Euro bei der Greensill Bank kurzfristig angelegt, um Negativ-Zinsen zu vermeiden. Allerdings hat die Bank Insolvenz angemeldet und es droht, dass Emmerich das Geld oder zumindest ein Teil davon verloren geht.