Emmerich. Die CDU-Fraktion hat „krasse Fehlanreize“ in der bestehenden Baumschutzsatzung Emmerichs ausgemacht. Darüber will sie in der Politik diskutieren.
Die CDU-Fraktion Emmerich regt in einem Ratsantrag eine Debatte über die Baumschutzsatzung an. Hintergrund ist, dass die Partei in der bestehenden Variante „krasse Fehlanreize“ ausgemacht hat, die dazu führt, dass Bäume gefällt werden, bevor sie einen gewissen Stammumfang erreichen.
Die CDU wünscht sich eine Weiterentwicklung oder gar Streichung der städtischen Baumschutzsatzung. „Jeder Baum der gefällt wird, ist ein großer Verlust für das Mikroklima in unserer Stadt. Bäume nehmen Kohlendioxid auf, liefern Sauerstoff und filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft; sie sind Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere. Diese zu schützen ist die intendierte Aufgabe der städtischen Baumschutzsatzung“, erklärt Fraktionschef Dr. Matthias Reintjes.
Regelmäßige Rodung von nicht bebauten Grundstücken
Dennoch würden Bürger „immer wieder von krassen Fehlanreizen der Satzung“, berichten, die nach Meinung der CDU-Fraktion politisch beraten werden sollten. So würden Bäume oft durch Bürger präventiv gefällt, bevor diese die in der Satzung definierten Stammumfang erreichten. Das sei weder im Sinne der Bürger, noch im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, meint die CDU.
Auch würden noch nicht bebaute Grundstücke in Wohngebieten regelmäßig gerodet. Aussage der Eigentümer: Man wolle das Entstehen von Bäumen/Miniwäldern verhindern, bevor ihre Entfernung bürokratischem Aufwand und Ersatzverpflichtung mit sich bringt – sofern die Bebauung überhaupt noch erlaubt wird und das Grundstück gegebenenfalls wertlos wird.
Satzung sei auf alte und große Bäume ausgerichtet
„Es ist also zu vermuten und zahlreiche Beispiele aus anderen Kommunen belegen dies, dass sehr viele Bäume viel zu früh gefällt werden, eben weil es eine Baumschutzsatzung in Emmerich gibt. Die Satzung schützt nur alte und große Bäume, verhindert in der Praxis aber oft das nachwachsen junger Bäume“, so Reintjes. Ergo würden Bürger abgeschreckt, privat Bäume zu pflanzen.
Andere Kommunen im Land führten aktuell ähnliche Diskussionen und haben sich in Teilen dazu entschieden die Baumschutzsatzung anzupassen oder abzuschaffen um dazu beizutragen, dass Bäume in Privatgärten länger erhalten bleiben oder überhaupt erst entstehen bzw. gepflanzt werden.
Eingesparte Kosten könnten für Pflege und Neupflanzungen genutzt werden
Die oft nicht unerheblichen Personal- und Sachkosten zur Kontrolle der Baumschutzsatzung wurden nach der Abschaffung dieser, vielerorts in die Pflege und Neupflanzung von Bäumen investiert. Weiterhin berichteten viele Kommunen, dass etwa 80 bis 90 Prozent der beantragten Fällungen nach Baumschutzsatzung auch genehmigt wurden.
Darüber hinaus sei es in den Kommunen, welche die Satzungen abschafften, nicht zu dem befürchteten Kahlschlag gekommen, auch da die BürgerInnen heute ein gewachsenes ökologisches Bewusstsein für den eigenen Baumbestand haben.
CDU hofft auf ideologiefreie Debatte
Die CDU-Fraktion wünscht sich eine ideologiefreie Debatte über die Vor- und Nachteile der Baumschutzsatzung. Außerdem soll die Verwaltung Daten zu Sach- und Personalkosten zur Kontrolle/Beratung in Sachen Baumschutz vorab liefern. Auch die Zahl der Anträge, Genehmigungen und Ablehnungen auf Fällung sollten dargestellt werden.