Emmerich. . Die BürgerGemeinschaft kam zwar im Rat mit ihrem Antrag nicht durch, aber die Verwaltung nutzte die Gelegenheit, die Baumschutzsatzung zu durchforsten und etwas zu lockern.
Eine Baumschutzsatzung, das sagt ja schon der Name, ist dazu da, Bäume zu schützen. Kommunen, die einen bunten Kranz von Paragrafen um die Bäume binden, sind der Auffassung, dass sie so am besten zum Baum-Erhalt beintragen können.
Gerade den dicht bevölkerten Innenstädten tut Grün oder sogar eine Grüne Lunge gut. Natürlich muss es Ausnahmen geben. Die folgenden sind für jedermann nachvollziehbar: Wenn Bäume absterben, Kronen zu hoch hinaus wollen, wenn Bäume Leib und Leben gefährden oder das Wurzelwerk sogar Gasleitungen zu strangulieren droht.
Aber Bäume sind für viele eben nicht nur ein schöner, gesunder Anblick, sondern ein Ärgernis, Störfaktor, lästig. Bäume machen Wohnzimmer dunkel und Dreck, sie sind Stolperfallen. Und erst das viele Laub vom Nachbarbaum! Da verwundert nicht, dass sich die Hüter der Baumschutzsatzung gelegentlich eingeklemmt wähnen zwischen Baum und Borke.
Für die BürgerGemeinschaft (BGE) ist der Fall klar: In Emmerich kommt erst der Baum, dann der Mensch! Beklagte Fraktionschef Gerd Bartels erst kürzlich wieder im Rat. Die BGE müsste eher eine Menschenschutzsatzung beantragen als die Baumschutzsatzung zu verteufeln, die sich in Emmerich trotz aller Anfeindungen als sehr zählebig erwiesen hat, auch wenn Baumfreunde das mitunter anders sehen mögen.
Ganz ohne Bäume geht es eben auch nicht. Aber mit mehr Bürgerfreundlichkeit sehr wohl. Und so haben Verwaltung und Ratsmehrheit zwar nicht einem BGE-Antrag entsprochen. Aber der Fachbereich hat die betagte Baumschutzsatzung durchforstet, hier und da überflüssiges Gestrüpp abgeschnitten und neue Ranken gepflanzt.
Die BGE wollte als Ausnahme genehmigt wissen, wenn „Bäume auf privaten Flächen, deren Höhe größer ist als ihr Abstand zu Außenwänden von bestehenden, zugelassenen Gebäuden mit Wohnungen“ betroffen sind. Das würde dazu führen, erkannte die Verwaltung messerscharf, „dass sehr viele Bäume, die bisher geschützt waren, nicht mehr geschützt sind“. Die Zahl der bedrohten Bäume bezifferte das Rathaus nicht, fügte der Vorlage aber eine bunte Grafik bei, welche die Folgen illustrieren soll.
Bürgerfreundlicher
Gelockert wurde dann§ 6 (1) h der Satzung. Nun kann die Befreiung schon greifen, wenn Bäume auf Privatgrundstücken näher als acht Meter (vorher sechs Meter) zu benachbarten Gebäuden stehen. Grund: In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, weil die Bäume sehr nah an Gebäuden stehen und den Stammumfang von 1,80 Meter überschritten hatten.
Die Axt kann künftig auch angelegt werden, wenn es sich um einen „sehr stark giftigen Baum“ (reicht nicht einmal Gift?) handelt. Die Bürger dürfen selbst entscheiden, ob sie im Garten Goldregen, Stechpalme, Akazie, Schnur- oder Essigbaum haben wollen. Der Ausschuss muss erst im Nachhinein über die Genehmigungen informiert werden. So sollen unnötige Zeitverzögerungen zu Lasten von Hauseigentümern und Bauherren vermieden werden.
Merke: So lange es Baumfreunde und BGE gibt, muss einem weder um Baum, noch um Mensch bange sein.