Emmerich. Der Imbiss Frittenknaller in Emmerich hatte einige Änderungen für die Außengastronomie beantragt. Was die Politik nun erlaubt hat und was nicht.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat sich wie angekündigt mit der Außengastronomie des Lokals Frittenknaller an der Rheinpromenade beschäftigt. Zum Teil werden dem Antragsteller die Wünsche gebilligt, zum Teil nicht.

Grünes Licht gab es für das Aufstellen von Tisch und Stühlen an der Straße Fischerort, die rückwärtig zum Ladenlokal liegt: „Diese Fläche war ohnehin für Außengastronomie vorgesehen“, erinnert Stadtsprecher Tim Terhorst auf Nachfrage.

Drei statt fünf Tische im Bereich der Christoffelstele genehmigt

Ebenso darf Frittenknaller-Betreiber Hajo Wolff seinen Wintergarten vor dem Lokal inklusive des Windfangs neu gestalten. In diesem Zuge wurde allerdings ein Detail durch den Ausschuss eingeschränkt. Wolff wollte im Bereich der Christoffelstele, die an der Christoffelstraße direkt neben dem Frittenknaller steht, fünf Tische aufstellen. Die Politiker billigen drei Tische auf Höhe des Wintergartens, sodass es im Bereich der Stele nicht eng wird.

Der Verwaltung gefolgt ist der Ausschuss einstimmig der Einschätzung, dass ein unterteilter Windschutz für einzelne Tische vor dem Geländer mit Fischmotiven an der Promenade nicht zu genehmigen ist. Hier hatte die Verwaltung schon erklärt, dass eine Rückverankerung direkt in der Hochwasserschutzwand deichschutzrechtlich wohl nicht genehmigungsfähig sei. Außerdem wurden gestalterische Mängel angeführt, da es in dem Bereich für Fußgänger und Radfahrer eng werden könnte.