Emmerich. Von drei Anträgen zur Außengastronomie beim Frittenknaller in Emmerich empfiehlt die Verwaltung nur zwei zu genehmigen. Ausschuss diskutiert.

Die Außengastronomie des Lokals Frittenknaller an der Rheinpromenade wird die Politik erneut beschäftigen. Nachdem Gebäude-Inhaber Heinz-Günter Kantehm öffentlich dafür gekämpft hatte, überhaupt dort eine Außenbestuhlung vor dem Lokal auf der Promenade zu ermöglichen, liegen nun Anträge vor, die sich mit den Details der Umsetzung beschäftigen. Die Verwaltung schlägt vor, einen neuen Windschutz statt des bestehenden ebenso zu billigen, wie eine Bestuhlung an der Parallelstraße Fischerort – rückwärtig zum Lokal. Der Ausschuss für Stadtentwicklung befasst sich in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, 2. März, 17 Uhr, in der Aula der Gesamtschule mit dem Thema.

Wäre wohl nicht im Sinne des Deichschutzes

Bei einem Aspekt des Antrages sieht die Verwaltung allerdings Probleme. Und zwar bei der angefragten Errichtung eines Windschutzes vor dem Geländer mit Fischmotiven an der Rheinpromenade. Der Antragsteller möchte wohl unterteilte Windschutzbereiche schaffen für einzelne Tische – corona-konform könnte man sagen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte bei der deichaufsichtlichen Genehmigung schon darauf hingewiesen, dass bei Einbauten wie Windschutzelemente oder Sonnenschirme eine weitere Prüfung und Genehmigung durch die Bezirksregierung bzw. den Deichverband erforderlich sei. Da der Windschutz unmittelbar an der Rückverankerung der Hochwasserschutzwand installiert werden soll, geht die Verwaltung davon aus, dass eine deichaufsichtliche Genehmigung unwahrscheinlich ist.

Für Radfahrer und Fußgänger würde es eng werden an der Stelle

Die Verwaltung sieht aber auch gestalterische Mängel. So greife die Planung erheblich in die Gestaltung der Rheinpromenade ein. Zum einen wird auf die Bedeutung der Sichtachse zwischen Rheinpromenade und Kaßstraße verwiesen. Zum anderen werde es vor dem Fischgeländer derart schmal, dass die Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer eingeschränkt werde. Die Verwaltung empfiehlt diesen Antrag abzulehnen. Lediglich das Aufstellen von Stühlen, Tischen und Sonnenschirmen soll erlaubt werden.

Die Außenbestuhlung am Fischerort hingegen erachtet die Verwaltung als unproblematisch. Ebenso die Neugestaltung des Windschutzes auf der Seite der Promenade unmittelbar am Gebäude. Hier sei aber eine transparente Gestaltung erforderlich.

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Der Fall hatte sich 2019 zu einer Posse entwickelt. Die Stadt hatte eine Außenbestuhlung abgelehnt, weil es sich um einen Deichverteidigungsweg handelt. Kritiker sahen hier ein Beispiel dafür, dass die Stadt sich nicht als Ermöglichungsbehörde präsentiere. Dem Antragsteller sei mehrfach der Weg aufgezeigt worden, wie man eine Realisierung doch noch hinbekommen würde, hatte Bürgermeister Peter Hinze erklärt. Aber die Schritte leitete dieser nicht ein. Die CDU setzte sich für das Ansinnen ein. Nach einem längeren Prozess wurde eine Außenbestuhlung genehmigt. Bisher aber nicht genutzt.