Emmerich. Der Einsatz der Feuerwehr am Emmericher Krankenhaus in dieser Woche sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Diese Strafe droht dem Verursacher.

Der Einsatz der Feuerwehr am Emmericher Krankenhaus in dieser Woche sorgte für Gesprächsstoff. Denn alle Indizien deuten drauf hin, dass böswillig in einem öffentlich zugänglichen Flur des Spitals ein Brandmeldeknopf betätigt wurde.

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Dabei handelt es sich nicht um eine Lappalie und erst recht nicht um einen Dummen-Jungen-Streich. Vielmehr liegt schlichtweg eine Straftat vor. In Paragraf 145 des Strafgesetzbuch heißt es dazu: „Wer absichtlich oder wissentlich: 1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder 2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Schwierige Suche nach Verursacher

Damit ein Täter die Strafe auch erhalten kann, muss er auch identifiziert werden. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass sich ein Fahndungserfolg bei solch einem Hergang nur schwer realisieren lässt. Wird der Verursacher allerdings doch erwischt, bleibt es nicht nur bei den strafrechtlichen Konsequenzen. „Wir stellen bei einem Missbrauch des Notrufs den Einsatz dem Schuldigen in Rechnung“, sagt Stadtsprecher Tim Terhorst.

Abrechnung nach Gebührenordnung

Wer einen Brandmeldedruckknopf böswillig betätigt, begeht eine Straftat.
Wer einen Brandmeldedruckknopf böswillig betätigt, begeht eine Straftat. © Meschede | Feuerwehr

Und auch da kann sich schnell ein hübsches Sümmchen addieren. Denn in Emmerich wird dies nach der gültigen Gebührenordnung berechnet – andere Städte erheben eine Pauschale. So würden pro angefangene Stunde je Feuerwehrmann acht Euro anfallen. Für die Drehleiter werden sogar 184 Euro in Rechnung gestellt.

Hilfesuchende müssen nie für Feuerwehr-Einsätze zahlen

So ärgerlich der Fehlalarm im Krankenhaus auch war und so drastisch die Konsequenzen für den Verursacher auch ausfallen könnten: Der Feuerwehr ist wichtig zu betonen, dass Bürger ansonsten nichts für einen Einsatz zahlen müssen – auch dann nicht, wenn es sich hinterher herausstellt, dass eine Fehleinschätzung vorlag. „Wir rücken lieber einmal zu viel umsonst aus, als einmal zu spät mit eventuell schlimmen Folgen“, betont auch Emmerichs Wehrleiter Martin Bettray.

Gesetzliche Meldepflicht

Daher sollte niemand zögern, Rettungsdienst und Feuerwehr zu alarmieren. Im Zweifel kann so etwas Leben retten. Es ist sogar so, dass in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Denn in Paragraf 43 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz wird explizit festgehalten: „Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern sie die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Eine Person, die um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu verpflichtet, wenn die ersuchende Person zur Gefahrenmeldung nicht selbst imstande ist.“

Martin Bettray, Wehrleiter der Emmericher Feuerwehr, ist es wichtig zu betonen, dass Bürger nichts für einen Einsatz der Feuerwehr zahlen müssen –  auch dann nicht, wenn es sich hinterher herausstellt, dass eine Fehleinschätzung vorlag. Wer allerdings wissentlich und in böswilliger Absicht einen Notruf absetzt, obwohl keine Notlage vorliegt, begeht eine Straftat.
Martin Bettray, Wehrleiter der Emmericher Feuerwehr, ist es wichtig zu betonen, dass Bürger nichts für einen Einsatz der Feuerwehr zahlen müssen – auch dann nicht, wenn es sich hinterher herausstellt, dass eine Fehleinschätzung vorlag. Wer allerdings wissentlich und in böswilliger Absicht einen Notruf absetzt, obwohl keine Notlage vorliegt, begeht eine Straftat. © WAZ FotoPool | Thorsten Lindekamp

Neben der Alarmierung durch einen Anruf über die Notfallnummer kann dies sehr wohl auch über den Druckknopf einer Brandmeldeanlage erfolgen. Sollte dies einmal unabsichtlich geschehen, etwa weil man stolpert und dann unglücklich dagegen kommt (wobei im vorliegenden Fall im Krankenhaus noch eine dünne Glasscheibe den Knopf sicherte), ist dies auch kein Problem, wer angibt, dass es ein Versehen war, muss nicht mit einer Strafe rechnen. „Wir sind aber auch in so einem Fall gesetzlich dazu verpflichtet auszurücken und die Lage vor Ort zu begutachten, selbst wenn wir schon vor dem Eintreffen am Einsatzort erfahren, dass es sich bei dem Alarm um ein Versehen handelt“, erklärt Bettray.

Brandmeldeanlagen produzieren häufig Fehlalarme

Vor einigen Jahren hatte die Emmericher Feuerwehr schon mal Probleme mit vorsätzlich falschen Alarmierungen am Parkdeck des Rheincenters. Ansonsten ist so etwas die Ausnahme. Keine Ausnahme ist hingegen, dass die Feuerwehr wegen des Alarms einer Brandmeldeanlage ausrücken muss. Und das dann leider auch oft vergeblich.

Zusätzliche Belastung für Ehrenamtler

So wurden vor einigen Jahren mal 100 Fehlalarmierungen innerhalb eines Kalenderjahres registriert. „Im vergangenen Jahr konnten wir das auf 35 senken, aber in diesem Jahr werden wir eine Quote von 50 nicht halten können. Da liegen wir drüber und das ist für eine ehrenamtliche Feuerwehr auch immer eine zusätzliche Belastung“, sagt der Wehrleiter.

Emmerich hat die meisten Brandmeldeanlagen im Kreis Kleve

Eben diese zusätzlich Belastung ist typisch für Emmerich, da es hier im gesamten Kreis Kleve die meisten aufgeschalteten Brandmeldeanlagen gibt. Dies liegt an der Vielzahl von Gewerbe und Industrie. Zudem sind auch öffentliche Gebäude wie Rathaus, Stadttheater oder Schulen mit Brandmeldeanlagen ausgestattet, so dass es in Emmerich insgesamt 80 gibt. „Für eine Stadt mit etwas über 30.000 Einwohner ist das ein unverhältnismäßig hoher Wert“, so Bettray.

Die Betreiber der Anlagen sind dann auch verpflichtet, in einem vorgeschriebenen Zeitrahmen Wartungen durchzuführen. Sollte dies nicht geschehen, und eine Brandmeldeanlage fälschlicherweise auslösen, könnten auch hier die Kosten des Einsatzes der betroffenen Firma auferlegt werden.

>> Ein weiterer aktueller Einsatz

Zuletzt wurde die Einheit Stadt und der Rettungsdienst am Donnerstag um 12.30 Uhr zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage auf den Parkring alarmiert. Vor Ort konnte in dem betroffenen Bereich durch die vorgehenden Einsatzkräfte kein Grund für die Auslösung festgestellt werden. Die Anlage wurde daraufhin zurückgestellt und die Kräfte rückten wieder ein.

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