Emmerich. Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe diskutiert die Erhöhung von Friedhofsgebühren in Emmerich. Eine deutliche Erhöhung wird vorgeschlagen.
Die Friedhofsgebühren bleiben in Emmerich ein heikles Thema. Schon für 2020 entschied sich die Politik gegen eine kostendeckende Gebührentabelle, legte sich auf eine Erhöhung von 8,5 Prozent fest und glich Defizite aus dem Haushalt aus. Doch damit war klar, die Diskussion würde sich nur um ein Jahr verschieben. Nach wie vor sind die Gebühren nicht kostendeckend.
Entsprechend schlagen die Kommunalbetriebe Emmerich (KBE) nun für 2021 Erhöhungen vor, die in manch einem Trauerfall nochmal schmerzlich sein könnten. Darüber diskutiert die Politik in der Sitzung des Betriebsausschusses am Mittwoch, 2. Dezember, 17 Uhr, in der Aula der Gesamtschule. Gibt es grünes Licht, dann liegen die Gebührensätze durchschnittlich 13,8 Prozent höher als im Vorjahr, aber immer noch unter den Nachbarkommunen Kleve und Rees, so die KBE.
Nur bei den Kindergräbern ändert sich nichts
Für die Grabbereitung könnten die Gebühren folgendermaßen angepasst werden: Kindergrab soll bei 169 Euro bleiben; Familiengrab, Sarg: Anstieg von 564 auf 767 Euro; Urnenwahlgrab: von 339 auf 460 Euro; pflegearmes Wahlgrab, Sarg: von 564 auf 767 Euro; Gemeinschaftsgrabanlage, Särge: von 564 auf 767 Euro; Gemeinschaftsgrabanlage, Urnen: von 339 auf 460 Euro; Aschestreufeld: von 226 auf 307 Euro.
Bei der Grabpflege fallen die Kosten für 25 Jahre einmalig an. Hier schlagen die KBE für ein pflegearmes Wahlgrab einen Anstieg von 1750 auf 2187 Euro vor; Gemeinschaftsgrabanlage, Särge: von 1953 auf 2100 Euro; Gemeinschaftsgrabanlage, Urnen: eine Senkung von 1475 auf 1312,50 Euro; Aschestreufeld: von 407 auf 437,50 Euro.
Nicht abzuschätzen, wie viele Gräber tatsächlich gebraucht werden
Etwas schwieriger ist die Kalkulation beim Erwerb der Nutzungsrechte , weil nicht absehbar ist, wie viele Gräber in welcher Form bestellt werden. Hierzu haben die KBE auf die Zahlen der vergangenen vier Jahre und 2020 hochgerechnet. Zudem werde erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass mehr Urnengräber und weniger Familiengräber nachgefragt werden.
Für die Nutzungsrechte sieht die KBE folgende Regelung vor: Kindergrab, 20 Jahre, soll bei 434 Euro bleiben. Alle weiteren Gräber werden für 25 Jahre berechnet – Familiengrab: von 1500 auf 1775 Euro; Urnenwahlgrab: von 1100 auf 1250 Euro; pflegearmes Wahlgrab: von 1350 auf 1400 Euro; Gemeinschaftsgrab, Särge: von 1302 auf 1500 Euro; Gemeinschaftsgrab, Urnen: von 1139 auf 1400 Euro; Aschestreufeld: von 977 auf 1100 Euro.
>> Weitere Friedhofsgebühren
Zudem soll die Nutzung der Friedhofskapelle auf 295 Euro steigen; die Nutzung der Aufbahrungszelle auf 95 Euro sinken.
Wer eine Umbettung auf demselben Friedhof einschließlich der Anfertigung eines neuen Grabes vornehmen lassen will, kann mit den selben Gebühren kalkulieren: Verstorbene bis zwölf Jahre 175 Euro, über zwölf Jahre 1180 Euro, Urnen 590 Euro. Eine Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung ebenfalls unverändert: Verstorbene bis zwölf Jahre 100 Euro; über zwölf Jahre 390 Euro, Urnen 300 Euro.
Weitere Gebühren fallen an für das Abräumen einer Grabstelle für Sarggrabstellen (250 Euro) oder Urnengrabstellen (180 Euro), bei der Rückgabe einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit (120 Euro pro Jahr) sowie für Bestattungen freitagnachmittags oder samstags (250 Euro).
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