Emmerich. Diebstahl von Kosmetika im Wert von 16 Euro kommt vorbestraften Angeklagten teuer zu stehen: Er muss für drei Monate ins Gefängnis.

Die Zeugen mussten erst gar nicht gehört werden. „Ich hab’s gemacht. Ich habe Scheiße gebaut“, gab der 31-jährige Emmericher vor Gericht zu. Er hatte im April in einem Lebensmittel-Discounter Kosmetika im Wert von 16,81 Euro in die Tasche gesteckt und wollte das Geschäft ohne zu zahlen verlassen. Dafür verurteilte ihn Richter Max Melssen zu einer Haftstrafe von drei Monaten, ohne Bewährung.

Denn der vielfach vorbestrafte Angeklagte, der zugab, Heroin genommen zu haben, jetzt aber seit sieben Monaten clean sei, war gerade erst aus dem Gefängnis entlassen worden. Er habe keinen Schulabschluss, keine Arbeit, keine Wohnung, die Situation sei „schwierig gewesen“, erzählte der Mann, der sogar einige Tage in einem Toilettenhäuschen geschlafen haben will.

„Ihre Sozial-Prognose ist wirklich schwierig“

Aber er habe doch bei der Entlassung aus dem Gefängnis Handgeld erhalten, hielt ihm die Staatsanwältin vor. Das stimme, doch die 1200 Euro seien schnell weg gewesen, weil er wirklich überhaupt nichts mehr hatte, auch nicht zum Anziehen, meinte der Angeklagte, der nur Hartz IV bezieht, und ankündigte, zur Drogenberatung gehen zu wollen.

Die Freiheitsstrafe für gestohlenes Kosmetika im Wert von 16 Euro trug der Angeklagte, der seine rote Schutzmaske während der Verhandlung unterm Kinn trug, mit relativer Fassung. „Sie haben eine richtige Knast-Karriere. Und ihre Sozial-Prognose ist wirklich schwierig. Es tut mir auch Leid“, begründete Richter Melssen das harte Urteil. Aber die Strafen seien nun mal auch immer unmittelbar nach der Gefängnis-Entlassung passiert.

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