Emmerich. Der Nabu-Kreisverband und zwei Bürgerinitiativen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt. Sie haben vier Forderungen bezüglich der Betuwelinie.

Noch kann jeder einen Einwand bezüglich der Planung der Betuwelinie einreichen. So wie der NABU-Kreisverband Kleve und die Bürgerinitiativen Rettet den Eltenberg und IG Biss. Sie haben gemeinsam an den Rat der Stadt Emmerich den Antrag gestellt, Nachforderungen zu erheben. Dazu haben sie einen begründeten Vorschlag für einen Ratsbeschluss unterbreitet.

Demnach soll die Verwaltung damit beauftragt werden, vier Forderungen zum Forderungskatalog der Anrainerkommunen nachzumelden. Darüber hinaus soll sie diese Forderungen, soweit noch nicht geschehen, auch im Planfeststellungsverfahren 3.3 Praest-Vrasselt und 3.5 Elten sowie insbesondere auch im derzeit laufenden Deckblattverfahren zu 3.3 nachmelden.

Anwohner und Umwelt sollen geschützt werden

Im Einzelnen geht es um folgende Forderungen: Die Lärmschutzwand rechts der Betwuelinie im Ortsteil Praest-Berg soll verlängert werden. Im Ortsteil Vrasselt soll rechts der Bahn eine durchgehende Lärmschutzaußenwand errichtet werden. Ebenso soll im Ortsteil Elten rechts der Linie eine Lärmschutzwand gebaut werden. Außerdem fordern die Antragsteller, dass es in Elten eine optimierte Gleisbettvariante geben soll.

Ziel des Forderungskataloges der Anrainerkommunen der Betuwelinie ist es, einen Bundestagsbeschluss im Hinblick auf einen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern und Umwelt für die Ausbaustrecke 46/2 zu erwirken. Die Stadt Emmerich hatte sich bisher Nachmeldungen ausdrücklich vorbehalten.

Betroffene fordern Lärmschutz

Die Antragsteller erklären insbesondere bezüglich der Forderung nach der optimierten Gleisbettvariante zum Schutz des Eltenbergs, dass die Stadt Emmerich letztlich auch diese Variante im Planfeststellungsverfahren gefordert habe.

https://www.nrz.de/staedte/emmerich-rees-isselburg/Die Forderungen nach Ergänzung des Lärmschutzes ergäben sich darüber hinaus aus vielen Berichten betroffener Bürger, aber auch aus fachlichen Gesprächen mit Vertretern der Deutschen Bahn und anderen Fachleuten über die bestehenden technischen Möglichkeiten. Dabei sei es wichtig, dass das Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde in Einzelfällen auch schon Lärmschutzmaßnahmen beschlossen habe, die über die von der Deutschen Bahn geplanten hinausgegangen seien.

Einwendungsfrist läuft bis zum 15. Juli

Bis zum 1. Juli lief die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens 3.3. Die Einwendungsfrist läuft jedoch erst am 15. Juli aus. Einwendungen können geschickt werden an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf oder an die Stadt Emmerich, Fachbereich 5/Stadtentwicklung, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich.