Rees. Der Seniorenbeirat in Rees kam erstmals seit Corona wieder zusammen. Im Fokus stand ein Vortrag zu praktischen Hilfen der Pflegeversicherung.
Im großen Bürgersaal kam der Seniorenbeirat der Stadt Rees am Montag erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie zusammen. Der Vorsitzende Johann Bongardt rief die Mitglieder auf, an die verstorbenen Drs. Peter van Lier (Mitglied) und Inge Semrock (stellv. Mitglied) zu gedenken.
Im Fokus der Sitzung stand ein Vortrag von Marcus Brüntink über praktische Hilfen der Pflegeversicherung. Der Leiter Mobile Pflege in Rees des Caritas-Verbandes konnte aus der Praxis berichten, wie die Reform von 2017, als von Pflegestufen auf -grade umgestellt wurde, sich bewährt hat. Auch wenn in Corona-Zeiten nur nach Aktenlage entschieden werde, so stehe doch heute der tatsächliche Pflegebedarf und nicht der zeitliche Aufwand im Mittelpunkt: „Der Einstieg hat sich erleichtert.“
Es sollte immer eine private Pflegeperson angegeben werden
Prinzipiell gelte: „Je mehr ich in Anspruch nehme, desto mehr gewinne ich“, so Brüntink. In fünf Pflegegraden könnten etliche Leistungen kombiniert werden. Sei es die Betreuungs- und Entlastungsleistung (125 Euro z.B. für eine hauswirtschaftliche Hilfe) oder die Wohnumfeldverbesserung (4000 Euro z.B. um das Bad barrierefrei zu machen; für einen zweiten Antrag ist eine Karenzzeit von mindestens sechs Jahren zu bedenken). Auch die Pflegesachleistung für eine eingekaufte Betreuung könne mit dem Pflegegeld für die private Pflege kombiniert werden.
Wichtig sei es, für einen Pflegefall immer auch eine private Pflegeperson zu benennen. Das könne ein Angehöriger sein, aber auch ein Nachbar, der sich „sozial-moralisch verpflichtet“ fühlt. Ohne Angabe einer solchen Person gingen viele Möglichkeiten der Finanzierung verloren.
Bei Rentenansprüchen und Steuerbefreiung genauer hingucken
Vorsicht sei auch beim Umgang mit der Versteuerung geboten. Neben Angehörigen müssten auch Nicht-Angehörige, die pflegen, das Pflegegeld nicht versteuern. Obacht, wer eine Pflegeperson mit Vertrag privat anstellt, dann ändere sich die Lage. Für Pflegepersonen können auch Rentenansprüche geltend gemacht werden, aber „hier muss man gut überlegen, wer genannt wird“, so Brüntink. Nenne man mehrere Personen, dann werde der Rentenanspruch geteilt. Und zum Beispiel Rentner haben keinen Anspruch auf weitere Rentensteigerungen.
Grundsätzlich rät Brüntink frühzeitig bei Einrichtungen „einen Fuß in die Tür“ zu bekommen. Etwa durch eine Kurzzeitpflege, wenn die Pflegenden im Urlaub sind. Dann habe man bessere Karten, wenn es ernst wird. Auch sollte eine private Pflegeperson nicht überfordert werden: „Geht der Pfleger vor die Hunde, dann geht auch der Patient vor die Hunde.“
Hoffentlich bleibe die Anerkennung auch nach Corona
Wie steht’s um die Betreuung durch ein Pflegekraft aus Osteuropa? Wird diese durch die Leistungen bezuschusst? „Nur bei einer Kassenzulassung“, erklärt Brüntink, gebe es einen Anspruch auf Pflegesachleistung. Lediglich das Pflegegeld für die private Pflege könne dafür verwendet werden.
Beiratsvorsitzender Bongardt wandte sich an Brüntink: „Ihre Mitarbeiter sind inzwischen systemrelevant. Aber das waren sie schon immer. Hoffen wir, dass auch nach Corona die Anerkennung stand hält.“