Kreis Kleve. Kreis-Sozialausschuss hat eine Resolution der CDU verabschiedet: Um Wohnsituation der Leiharbeiter zu verbessern, sollen Gesetze geändert werden.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat am Dienstag im Kreis-Sozialausschuss eine Resolution zur Verbesserung der Wohnsituation von Leiharbeitern beantragt. Diese wurde auch von SPD, FDP und Linken unterstützt. Die Grünen enthielten sich. Kreisausschuss und Kreistag müssen final abstimmen, was Formsache sein dürfte.

Was die CDU Kreis Kleve im Einzelnen fordert

Der Landes- und Bundesgesetzgeber werden aufgefordert, umgehend gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen, die Wohnsituation der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter auch im Kreis Kleve zu verbessern. Insbesondere müssen auf Landesebene folgende Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden:

  • Eine Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW;
  • die Ausweisung von Mindeststandards im Rahmen der Anforderungen des Arbeitsstättenrechts an Unterkünfte (auch für arbeitgebernah vermittelte und bereitgestellte Unterkünfte im Rahmen privatrechtlicher Verträge) auch für zeitweise in NRW ansässige und in den Niederlanden in der Fleischindustrie arbeitende Arbeitnehmer;
  • grenzüberschreitende einheitliche Standards und Kriterien, die die arbeitsrechtlichen Bedingungen und die völlig indiskutable Wohnsituation angemessen und menschenwürdig gestalten.

Hierbei sei es erforderlich, die örtlichen Behörden mit dezidiert mit den entsprechenden Kontrollbefugnissen auszustatten, hießt es weiter.

Gutachten soll schnellstens zu einem Ende geführt werden

Parallel müsse die vor einem Jahr gestartete Erfassung der Situation in der Grenzregion und die Erstellung eines Gutachtens zur Lösung der Problematik durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung schnellstens zu einem Ende geführt werden.

In der Begründung schildert die CDU: „Die Wohnsituation der im Kreis Kleve lebenden Leiharbeiter, die in Betrieben in den Niederlanden arbeiten, ist teilweise katastrophal und absolut unzumutbar. Dies ist nicht nur im Interesse der betroffenen Beschäftigten nicht hinnehmbar, sondern führt in vielen Fällen auch zu erheblichen Belastungen der in der Nachbarschaft der Unterkünfte lebenden Menschen. Das bisherige gesetzliche Instrumentarium hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Der Änderungsbedarf besteht nicht erst seit der Corona-Pandemie. Es muss dringend an den Zuständen Grundlegendes geändert werden.“