Emmerich. Die Waldbrandgefahr in Emmerich wird immer akuter. Feuerwehr rückte in den vergangenen Wochen schon dreimal zu kleineren Bränden aus.
Die Waldbrandgefahr wird immer akuter. Nach den Vorkommnissen in den vergangenen Tagen in den Ortsteilen Elten und Hüthum sowie vor dem Hintergrund der massiven Waldbrände im deutsch-niederländischen Grenzgebiet bei Niederkrüchten macht die Stadt Emmerich am Rhein darauf aufmerksam, dass im Wald und bis zu 100 Meter vom Waldrand entfernt, das Anzünden eines Feuers, die Benutzung eines Grills sowie das Lagern von leicht entzündlichen Stoffen verboten ist. Außerdem untersagt die Coronaschutz-Verordnung das Grillen auf öffentlichen Plätzen.
Försterin Ingrid Dohmen weist zudem darauf hin, dass jene, die am Waldrand wohnen, generell nicht auf ihren Terrassen oder Balkonen grillen dürfen: „Vielen Bewohnern scheint das nicht klar zu sein. Deshalb betone ich das nochmal.“
Erhebliche Bußgelder drohen
Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. „Die Wetterlage in den letzten Tagen und Wochen hat die Waldbrandgefahr erheblich erhöht. Boden und Pflanzen im Wald sind trocken. In Kombination mit den Windböen ist das der ideale Nährboden für einen schwer zu kontrollierenden Flächenbrand, der schon durch einen kleinen Funken oder eine achtlos weggeworfene Zigarette ausgelöst werden kann. Deshalb appelliere ich an die Vernunft der Waldbesucher und der Anwohner“, so Martin Bettray, Leiter der Emmericher Feuerwehr.
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Im Stadtgebiet hat es in den vergangenen Wochen bereits drei kleinere Waldbrände gegeben, die aber dank des schnellen Einsatzes der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht werden konnten.
Grünschnitt verbrennen ebenfalls verboten
Außerdem weist das Ordnungsamt der Stadt Emmerich am Rhein aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Grünschnitt aus dem Garten generell nicht verbrannt werden darf. Noch Anfang der Woche war die Feuerwehr zu einem Brand im Ortsteil Elten gerufen worden. Dort hatte jemand illegal Grünschnitt verbrannt. Das Feuer drohte auf den benachbarten Wald überzugreifen.