Emmerich. Wegen des Coronavirus sind in diesem Jahr alle Osterfeuer verboten worden. Das Emmericher Ordnungsamt kontrolliert. Es drohen hohe Bußgelder.

Die Stadt Emmerich am Rhein als örtliche Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt ist. Die Untersagung erfolgt auf Grundlage des in der Coronaschutzverordnung festgelegten Veranstaltungs- und Zusammenkunftsverbot und bezieht sich sowohl auf öffentliche als auch private Osterfeuer.

Mit Schreiben informiert

Der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung hat vor einiger Zeit bereits diejenigen, die eine Anzeige zum Abbrennen eines Osterfeuers gestellt haben, in einem Anschreiben informiert.

Der für die Osterfeuer gesammelte Grünschnitt darf, soweit er nicht anderweitig verwertbar ist, dem Boden durch Schreddern, Ausbreiten und Liegenlassen, Einarbeiten, Kompostieren oder durch ähnliche Verfahren unter Vermeidung von Geruchsbelästigungen wieder zugeführt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Entsorgung über die Grünschnittannahmestelle der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, sobald diese wieder geöffnet ist.

Auch ohne Publikum keine Feuer erlaubt

Die Stadt Emmerich stellt deshalb noch einmal klar: „Es ist ausdrücklich verboten, die Osterfeuer kontrolliert und ohne Publikum abbrennen zu lassen. In diesem Fall würde es sich um eine unzulässige Grünschnitt- und Abfallentsorgung handeln.“

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Am Osterwochenende wird es deshalb vor diesem Hintergrund auch Kontrollen auf dem Emmericher Stadtgebiet geben. Und es drohen dabei hohe Bußgelder. Denn sofern im Rahmen der ordnungsbehördlichen Kontrollen Osterfeuer festgestellt werden, wird ein Bußgeldverfahren gegen die verantwortliche Person eingeleitet.

Feuerwehreinsatz wird in Rechnung gestellt

Zudem verstoßen Gäste eines Osterfeuers gegen das allgemeine Versammlungsverbot, was ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sollte das Ordnungsamt ein Osterfeuer entdecken, wird die Feuerwehr zum Löschen gerufen. Auch die Kosten des Feuerwehreinsatzes werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Die Stadt Emmerich am Rhein appelliert eindringlich an die Bevölkerung, das Verbot zu beachten.