Emmerich. Alle Veranstaltungen auf dem Emmericher Stadtgebiet sind bis einschließlich 19. April untersagt. Osterfeuer werden nicht genehmigt, so die Stadt.
Die Stadt Emmerich hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht. Konkret werden damit ab sofort alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen im Stadtgebiet der Stadt Emmerich bis einschließlich zum 19. April 2020 untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften sowie Versammlungen unter freiem Himmel. Explizit sind davon auch die diesjährigen Osterfeuer betroffen. „Wir werden keine genehmigen“, so Stadtsprecher Tim Terhorst auf NRZ-Nachfrage.
Ausgenommen von dem Veranstaltungsverbot sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen, zum Beispiel Wochenmärkte.
Betrieb aller nachfolgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten untersagt
Des Weiteren ist ab sofort bis einschließlich zum 19. April 2020 der Betrieb aller nachfolgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten untersagt bzw. einzustellen: Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Prostitutionsbetriebe, Spielhallen und Wettbüros.
Darüber hinaus sind alle Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen untersagt.
Strenge Auflagen für Bibliotheken, Restaurants und Gaststätten
Der Zugang zu Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eiscafés und Imbissbetrieben sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird ab sofort bis einschließlich zum 19. April 2020 nur unter strengen Auflagen gestattet. So muss unter anderem im Eingangsbereich eine Besucherregistrierung erfolgen und der Mindestabstand zwischen den aufgestellten Tischen zwei Meter betragen.
Die Allgemeinverfügung enthält für Personen, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind ein 14-tägiges Betretungsverbot in Krankenhäusern, Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen.
Fachbereich kontrolliert Einhaltung
Auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden darin verschiedene Maßnahmen angeordnet, die dazu dienen sollen, das medizinische Personal zu schützen und die lokale Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten.
Der Fachbereich Bürgerservice & Ordnung der Stadt Emmerich wird bereits am Dienstag damit beginnen, die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu kontrollieren.