Emmerich. Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen, dass geprüft wird, ob ein Neubau für eine zweite Jugendeinrichtung am Rhein möglich ist.
Im Vorfeld hatten CDU und BGE noch Beratungsbedarf angemeldet. Doch auf der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss erfolgte der Beschluss für eine mögliche zweite Jugendeinrichtung einstimmig. „Ich habe den Beschlussvorschlag ja auch als einen Prüfauftrag verstanden“, meinte Ausschuss-Vorsitzender Jan Ludwig (SPD).
Rahmenkonzept entsprechend ergänzen
Konkret bedeutet das Votum: Der Emmericher Jugendhilfeausschuss beschließt die kommunale Trägerschaft für die zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene (14 – 27 Jahre). Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung den möglichen Neubau am Standort der „Alten Rheinfähre“ für die Nutzung als Jugendeinrichtung zu prüfen und das vorgelegte Rahmenkonzept entsprechend zu ergänzen.
CDU und BGE haben Bauchschmerzen
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„Der Bedarf ist gänzlich unklar“, meinte BGE-Vorsitzender Joachim Sigmund im Vorfeld. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Matthias Reintjes gab an, dass er „große Probleme mit dem Vorschlag“ habe, erst Recht zwei Wochen nach den Haushaltsberatungen.
Bürgermeister wirbt für das Projekt
In der Sitzung selbst warb dann Bürgermeister Peter Hinze für das Projekt. So gab er zu, dass das Konzept mehr aus groben Ideen bestehe. Dies läge daran, dass die „Jugendlichen in die Gestaltung mit eingebunden werden müssen. Wir sind aber der Meinung, dass wir uns jetzt auf den Weg machen müssen“.
Explizit ging Hinze auch auf die Frage nach dem Standort ein. „Wir haben uns mehrere Objekte angeschaut, es war schwierig etwas zu finden“, so der Bürgermeister. Dies habe unterschiedliche Gründe gehabt. Zum einen gab es Vermieter, die in ihren Objekten Probleme mit einer Jugendeinrichtung haben, weil sie auch eine akustische Beeinträchtigung der Nachbarschaft befürchten.
Wohnbebauung ist dort nicht mehr möglich
An anderen möglichen Standorten sei die Gebäudesubstanz so schlecht gewesen, dass die Stadt viel Geld in die Hand hätte nehmen müssen. Daher sei man dann auf den Bereich um St. Martini gekommen. So sei Kontakt mit dem Besitzer der ehemaligen Lokalität Alte Rheinfähre aufgenommen worden. Denn aufgrund des Flächennutzungsplanes ist eine Wohnbebauung dort nicht möglich.
Nach aktuellem Stand bekäme die Jugendeinrichtung Räume in der ersten Etage und wäre über einen eigenen Eingang zugänglich. Gerade zu diesem Punkt gab es kritische Nachfragen. Die Barrierefreiheit wäre über einen Aufzug ebenfalls gewährleistet. Im Erdgeschoss könnte ein gastronomischer Betrieb entstehen.
Mitnutzung des Sandstrands würde Jugendeinrichtung aufwerten
Eine eventuell mögliche Mitnutzung des Sandstrandes durch die Jugendeinrichtung würde diesen Standort deutlich aufwerten, hierzu müsste jedoch noch eine vertragliche Regelung mit dem Eigentümer und/oder dem eventuell zukünftigen Mieter der Räumlichkeiten im Erdgeschoss getroffen werden. Die Gespräche hierzu befinden sich jedoch noch im Anfangsstadium und müssten in den kommenden Wochen konkretisiert werden,
>>>Alfred Weicht meldet sich bei Einwohnerfragestunde
Als letzter Punkt der Sitzung des Jugendhilfeausschusses stand die Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung. Alfred Weicht (BGE), der als Zuhörer im Besucherbereich Platz genommen hatte, meldete sich. Er stellte zwei Fragen. Zum einen wollte er wissen, ob die Stadt für den Neubau eigenes Geld in die Hand nehmen muss? Dies verneinte Bürgermeister Peter Hinze. Bejahen konnte Hinze allerdings die Frage, dass die Stadt folglich als Mieter auftreten werde für die Räumlichkeiten.
Zudem äußerte Weicht die Sorge, dass nicht eine Situation wie mit der Gastronomie im PAN eintreten dürfe. Hier machte Hinze aber klar, dass „die Gastronomie durch den Investor betrieben wird“.