Emmerich/Kleve. Der Schmuggel-Prozess gegen die beiden Emmericher Zöllner wurde vertagt. Zunächst musste einer der Angeklagten erstmal ausfindig gemacht werden.
Sie arbeiteten im Zollamt Emmerich jahrelang als Kollegen. Und am Dienstagvormittag hätten sie auch gemeinsam auf der Anklagebank des Landgerichts Kleve im Saal A 105 Platz nehmen sollen. Doch als die Verhandlung um halb zehn hätte anfangen sollen, saß dort nur einer der beiden Angeklagten – vom zweiten Mann gab es hingegen keine Spur, nur sein Rechtsbeistand Torsten Nijland war erschienen.
So eröffnete Christian Henkel, der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, den Prozesstag mit den Worten: „Es fehlt uns ein Angeklagter. Da lassen wir die Polizei mal gucken.“ Rechtsanwalt Nijland berichtete, seit einiger Zeit keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten zu haben. „Wir hatten die letzten Tage mehrfach versucht, ihn zu erreichen“, so Nijland. „Doch die Handynummer besteht nicht mehr, und am Festnetz geht keiner ran.“ Der Versuch, an andere Kontaktdaten zu gelangen, sei ebenfalls erfolglos geblieben.
Importware aus China nicht ordnungsgemäß verzollt
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Staatsanwalt Daniel Klocke konnte also nicht damit beginnen, den 28-seitigen Auszug seiner insgesamt 250 Seiten langen Anklage zu verlesen. Die Anklagebehörde wirft dem 67 Jahre alten Angeklagten bandenmäßigen Schmuggel in 230 Fällen und Verletzung des Dienstgeheimnisses vor, der 61 Jahre alte Mann muss sich wegen Steuerhinterziehung in 31 Fällen verantworten.
Die beiden sollen als Mitarbeiter des Zolls in Emmerich von 2012 bis 2014 Importware aus China bewusst nicht ordnungsgemäß verzollt haben und auf diese Weise einen Gesamtschaden an hinterzogenen Zöllen und Einfuhrsteuern von insgesamt 4,5 Millionen Euro verursacht haben. Im vergangenen Jahr waren bereits die Mitarbeiter der an der Tat beteiligten Import-Firmen verurteilt worden.
Ohne Emmericher Zöllner wäre der Schmuggel nicht möglich gewesen
Schon bei diesen Verhandlungen war klar geworden, dass die Delikte ohne eine Schwachstelle im System des Zolls nicht möglich gewesen wären. Diese Schwachstelle sind nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die beiden nun angeklagten ehemaligen Mitarbeiter des Zollamts in Emmerich.
Beide Beamte sind nicht mehr im Dienst, doch während der eine pünktlich und gefasst im Gerichtssaal erschien, musste das Gericht zusätzliche Nachforschungen zum zweiten Angeklagten in Auftrag geben, um zu klären, ob und wie der Prozess begonnen werden kann. „Wir brauchen weitere Informationen“, sagte Henkel.
Der zweite Angeklagte war erkennbar aus der Bahn geworfen
Die neuen Erkenntnisse gab es um 13.30 Uhr, also vier Stunden nach dem geplanten Prozessbeginn. Da brachte die Polizei den zweiten Angeklagten in die Schwanenburg – als einen Mann, den es erkennbar aus der Bahn geworfen hatte. Die Kammer kam zur Erkenntnis, dass eine weitere Durchführung der Hauptverhandlung am selben Tag keinen Sinn ergebe und ordnete die Fortsetzung des Verfahrens am 17. Dezember an.