Emmerich. Zu einer Posse hat sich die Frage der Außengastronomie vor der Rheinpromenade 14 in Emmerich entwickelt. Dabei ist der zu beschreitende Weg klar.

Zu einer eigentlich überflüssigen Posse hat sich die Frage der Außenbestuhlung der leerstehenden Gastronomie an der Rheinpromenade 14 entwickelt. Halbwahrheiten wurden da in sozialen Medien ausgetauscht. Und befeuert. Missverständlich wurde es so dargestellt, dass die Verwaltung dem Eigentümer Heinz-Günter Kantehm diesen Wunsch verweigere. Noch einmal wurde darüber im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag diskutiert.

Nach einem Ortstermin mit der Politik im September machten die Fraktionen deutlich, dass sie dem Eigentümer entgegen der geltenden Bestimmungen ein Stück des Deichverteidigungsweges an der Promenade für die Außengastronomie freigeben wollen.

Welche Schritte nun unternommen werden müssen

Der Deichverband hatte seine Zustimmung angedeutet. Letztendlich müsse aber die Bezirksregierung die deichschutzrechtliche Genehmigung erteilen, wie Dr. Stefan Wachs, Erster Beigeordneter der Stadt, nochmal erklärte: „Wir haben den Antragsteller mit den Zuständigen zusammen gebracht.“ Für Dienstag stand dazu ein Gesprächstermin an.

Den entsprechenden Antrag an die Bezirksregierung müsse Kantehm noch stellen. Werde dieser gebilligt, dann sei es an der Stadt Emmerich die straßenrechtliche Genehmigung zu erteilen, die der Rat beschließen muss. Auch hier sei ein Termin mit Stadt, Bezirksregierung und Antragsteller vorgesehen, so Dr. Wachs. Es gelte Rettungs- und Fußwege zu beachten. Die Sichtachse an der Promenade sei Abwägungssache.

Dem Petenten wurde der Weg „mehrfach“ aufgezeigt

Am Ende wird eine gewisse Fläche genehmigt werden können. Wie viele Tische und Stühle darauf passen, hängt auch von der Größe ab. Einbauten in den Boden, habe die Bezirksregierung schon klar gemacht, würden nicht gebilligt, ergänzte Dr. Wachs.

„Ist dem Petenten der Weg denn aufgezeigt worden? Nimmt man ihn an die Hand“, fragte Gerd Bartels (UWE). „Mehrfach“, versicherte Bürgermeister Peter Hinze.

Udo Tepaß (BGE) befeuert die Polemik

„Ist das Vorgehen der Verwaltung denn nötig? Da hat kein Bürger Verständnis für?“, fragte Udo Tepaß (BGE) doch recht polemisch. „Ich weiß nicht, wo der Vorwurf liegt. Wir müssen uns an Ratsbeschlüsse und Gesetze halten“, erinnerte Hinze.

Die UWE-Fraktion hatte zudem ein allgemeingültige Satzung für die Außengastronomie beantragt, die allen Gastronomen aufzeige, was möglich ist und was nicht. Allerdings mit Verweis auf das Beispiel Kantehm. Dr. Wachs schloss eine Satzung, die solche Fälle einbezieht, aus rechtlichen Gründen aus: „Eine Satzung, die Einzelfälle regelt, das geht gar nicht.“