Emmerich. Vor dem ehemaligen Restaurant Empanadas an der Rheinpromenade dürfen keine Stühle und Tische stehen. Offiziell wegen des Hochwasserschutzes.

Heinz-Günter Kantehm versucht es jetzt seit 13 Jahren – bislang erfolglos. Der Emmericher Immobilienbesitzer möchte für sein Haus an der Rheinpromenade 8 eine Außengastronomie beantragen, um das Restaurant so betreiben zu können, wie es die Nachbarn tun. Doch nach der Neugestaltung der Promenade im Jahr 2003 beißt Kantehm bei der Verwaltung auf Granit. Tische und Stühle seien für das Haus am Christoffeltor nicht möglich.

Deichverteidigungsweg freihalten

Warum nicht? Jens Bartel, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung in Emmerich, erklärte am Dienstagabend währenden eines Vor-Ort-Termins des Ausschusses für Stadtgestaltung, dass Tische und Stühle an dieser Stelle formal auf dem Deichverteidigungsweg stehen würden. Und dies sei nicht zulässig. Eine Änderung müsse mit dem Deichverband bzw. mit der Bezirksregierung abgesprochen werden. Ferner würde eine Bestuhlung in die Sichtachse des Christoffeltores fallen und damit gegen das Gestaltungskonzept der Stadt Emmerich verstoßen.

Nicht zulässig: Diese Tische und Stühle dürfen an der Rheinpromenade nicht stehen. Der Grund: Hochwasserschutz.
Nicht zulässig: Diese Tische und Stühle dürfen an der Rheinpromenade nicht stehen. Der Grund: Hochwasserschutz. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Die Politik möchte an dieser Situation nun etwas ändern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung informierte sich vor Ort und betrachtete die Bestuhlung: Vier Tische und 16 Stühle wurden aufgestellt, um die angedachte Außengastronomie zu symbolisieren.

Rettungsweg ist kein Problem

Mit Verwunderung nahmen die Ratsvertreter zur Kenntnis, dass aufgrund des Hochwasserschutzes hier keine Nutzung zugelassen werden soll: „Ein Hochwasser kommt ja nicht plötzlich“, sagte SPD-Ratsmitglied Manfred Mölder. CDU-Vertreter Botho Brouwer betonte, dass die hochwassergefährdete Zeit in die Monate November bis März falle: „Dann gibt es hier eh keine Außengastronomie“.

Stadtbrandinspektor Martin Bettray erläuterte, dass der verbleibende Rettungsweg von 3,50 Meter für die Feuerwehr ausreichend sei: „Wenn mir 3,50 Meter bleiben, dann bin ich zufrieden“, so Bettray. Aus Sicht des Brandschutzes gebe es daher keine Probleme mit einer Außengastronomie.

Erneut einen Antrag stellen

Wie geht es weiter? Investor Heinz-Günter Kantehm muss jetzt einen Antrag für eine Sondernutzung bei der Stadt Emmerich stellen und darin einen Möblierungsplan für die Hausnummer 8 beilegen. Im Zuge der Prüfung durch die Stadtverwaltung wird dann Kontakt mit der Bezirksregierung aufgenommen, um eine Ausnahme für die Bestuhlung auf dem Deichverteidigungsweg zu erwirken.

Stadtsprecher Tim Terhorst teilte der NRZ mit, dass man bereits bei der Bezirksregierung „vorgefühlt“ habe. Es gebe aus Düsseldorf durchaus Signale, dass man eine Bestuhlung in den Sommermonaten zulassen könnte. „Aber das ist alles unter Vorbehalt. Da möchte man schon wissen, welche Stühle und Tische dort stehen sollen“.

Der zweite Punkte, der geklärt werden muss, ist eine Änderung des Gestaltungskonzeptes wegen der Sichtachse am Christoffeltor. Dies könnte dann der Rat der Stadt Emmerich autark beschließen.

>> Deichverband sieht kein Problem

Was sagt der Deichverband? Ist im Bereich des Lokals an der Rheinpromenade 8 eine Ausnahme denkbar? „Ja, natürlich. Der Sommer ist keine hochwassergefährdete Zeit. Nur im Winter sieht es anders aus. Aber da wird es für die Gastronomie auch weniger interessant sein“, sagt Deichgräf Herbert Scheers.

Tische und Stühle aufzustellen, seien kein Problem. Nur ein dauerhafte Windschutz ginge nicht und der Deichverteidigungsweg unmittelbar an der Mauer müsse frei bleiben. Und wenn im Sommer doch mal der Pegel steigt, könne man kurzfristig Tische und Stühle entfernen.