Rees. Kreis Kleve hat das Planfeststellungsverfahren für die Abgrabung Reeser Welle bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Rat Rees wurde informiert.
Das Planfeststellungsverfahren für die geplante Abgrabung der Reeser Welle ist vorerst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Darüber wurden die Ratsmitglieder auf der jüngsten Sitzung informiert. Laut dem Kreis Kleve als zuständige Behörde muss nach der Prüfung der Antrags- und Planunterlagen das hydrologische Gutachten überarbeitet und auf Grundlage eines sogenannten 3-D-Modells neu gefasst werden.
In diesen Zusammenhang teilt die Behörde in ihrer Begründung an die Kiesfirma Hülskens weiter mit, dass die Neufassung des hydrologischen Gutachtens, die Konkretisierung des Schutzbrunnen-Konzeptes und die Aktualisierung der Antrags- und Planungsunterlagen wesentliche Änderungen sind, die ein erneutes Beteiligungsverfahren und eine erneute Offenlage der Antrags- und Planungsunterlagen erforderlich machen werden. Auch die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie müsse überarbeitet werden.
Auswirkungen müssen im Umweltbericht dargestellt werden
In der Begründung heißt es unter anderem weiter, dass auch die Auswirkungen durch die Umplanungen, die im Laufe des Verfahrens erforderlich geworden seien, im Umweltbericht dargestellt werden müssen.
Im Schreiben an die Stadt Rees hat Hülskens derweil mitgeteilt, in Abstimmung mit den Fachbehörden die Antragsunterlagen nachzubessern. Ein 3-D-Modell, so die Firma, berücksichtige nicht nur die horizontalen Wasserbewegungen, sondern auch vertikale Strömungen. „Damit folgen wir den Anregungen der Unteren Wasserbehörde sowie einiger Einwender, die ein solches Modell vorgeschlagen hatten“, heißt es seitens der Kiesfirma.
Verfahren werde jetzt „tatsächlich und rechtlich“ auf den neuesten Stand gebracht
Durch die Überarbeitung und Aktualisierung der Antragsunterlagen werde auch aus Sicht der Firma Hülskens gewährleistet, dass das Verfahren Reeser Welle tatsächlich und rechtlich auf den neusten Stand gebracht werde, formuliert es das Kiesunternehmen im Schreiben an die Stadt.