Emmerich. . Einem Emmericher war die Waffenbesitzerlaubnis entzogen worden. Er fühlte sich vom Gericht an den Pranger gestellt und warf diesem Betrug vor.

Das war ein zäher Prozess am Amtsgericht. Letztendlich stellte das Gericht das Verfahren gegen einen 68-jährigen Emmericher ein.

Der Hobby-Jäger war angeklagt wegen unerlaubtem Waffenbesitzes. Dem Angeklagten war nach Ablauf und Nicht-Verlängerung seines Jagdscheins im vergangenen Jahr die Waffenbesitzerlaubnis entzogen worden. Dennoch soll er unerlaubt weiterhin vier Gewehre und einen Revolver in seiner Emmericher Wohnung aufbewahrt haben.

Der Waffenschrank wurde aufgebrochen

Bei der Beschlagnahmung der Waffen im August 2018 durch die Polizei sei der Waffenschrank aufgebrochen worden. „Den Schaden in Höhe von 5000 Euro möchte ich ersetzt haben“, sagte der Angeklagte. Sein Anwalt argumentierte, dass der Besitz der Waffen sehr weit ausgelegt sei.

Schließlich habe sein Mandant den Waffenschrank abgeschlossen und den Schlüssel einem berechtigten Dritten übergeben. Somit habe er keinerlei Zugang zu den Waffen gehabt. Außerdem sei die Waffenbesitzerlaubnis bei der Beschlagnahmung erst seit einem Monat abgelaufen gewesen.

Angeklagter fühlte sich „um seine Waffen betrogen“

Aus Verärgerung habe sein Mandant dann E-Mails an das Gericht geschrieben. Darin warf er dem Gericht vor, ihn zu betrügen.

Zunächst wollte der Angeklagte nicht, dass es zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung kommt. „Das hat dann negative Auswirkungen auf das andere Verfahren beim Verwaltungsgericht“, vermutete der Emmericher.

Dort hatte der Hobby-Jäger Klage gegen den Entzug der Waffenerlaubnis eingereicht. Daraufhin erklärten die Richterin und der Staatsanwalt, dass der Ausgang dieses Verfahrens keinerlei Einfluss auf die Entscheidung am Verwaltungsgericht habe.

Waffenhändler übernimmt Waffen und Munition

Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger erklärte sich der Emmericher damit einverstanden, dass er auf sämtliche Schadenersatzansprüche verzichtet und seine Waffen sowie die Munition einem Waffenhändler übergeben werde. Diesen hatte der Hobby-Jäger bereits kontaktiert und der habe signalisiert, dass er die Waffen und die Munition übernehmen werde.

Der Nachweis der Übernahme der Waffen sei der Gerichtsakte beizufügen. Außerdem kommt der Angeklagte für die Kosten der Verwahrung der Waffen auf, erläuterte die Richterin in ihrem Urteil.