Emmerich. . Ein Hobby-Jäger aus Emmerich sollte sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Stattdessen zog er die Anklage in Zweifel.

Man wolle ihn mit Tricks daran hindern, sich zu verteidigen, beschwerte sich am Freitag ein Angeklagter vor dem Emmericher Amtsgericht. Dort musste sich der 68-Jährige wegen des unerlaubten Besitzes von Waffen und Munition verantworten. Richterin Radde und der Staatsanwältin warf er vor, seine Anklage „bewusst auf Lug und Betrug“ aufgebaut zu haben und drohte ihnen mehrfach mit einer Anzeige.

Jagdschein abgelaufen, Waffenbesitzerlaubnis entzogen

Was war passiert? Dem Hobby-Jäger war nach Ablauf und Nicht-Verlängerung seines Jagdscheins im vergangenen Jahr die Waffenbesitzerlaubnis entzogen worden. Dennoch soll er unerlaubt weiterhin vier Gewehre und einen Revolver in seiner Emmericher Wohnung aufbewahrt haben, bis die Polizei die Waffen beschlagnahmte.

Gegen den Entzug der Erlaubnis geht der 68-Jährige juristisch vor, es läuft ein Verfahren am Verwaltungsgericht. Auf der nach seiner Meinung „unrechtmäßigen“ Beschlagnahmung der Waffen baute er auch vor dem Amtsgericht seine Verteidigung auf. Die Erklärung des Gerichts, dass die Berechtigung des Lizenzentzuges für die Strafsache nicht relevant sei, wollte er nicht akzeptieren, fiel der Richterin mehrfach laut ins Wort und drohte mit weiteren Beschwerden und Anzeigen.

Tochter des Angeklagten sollte Zweit-Protokoll führen

Zur Verhandlung war der Mann mit einem Bekannten und seiner Tochter erschienen. Die Tochter sollte für ihn Protokoll führen, er gab ihr immer wieder Anweisungen, was sie zu vermerken habe. Als die Richterin drohte, die Tochter aus dem Saal entfernen zu lassen, reagierte der Angeklagte abermals mit der Ankündigung einer Anzeige.

Beendet werden konnte die Verhandlung am Freitag nicht, fortgesetzt wird sie am Dienstag, 23. April.