Isselburg. . Der Schulausschuss gibt dem Verein Schule für Isselburg keine Garantie zur Übernahme der möglichen Sanierungskosten der Verbundschul-Gebäude.

Zwei wichtige Termine standen für den Verein Schule für Isselburg in dieser Woche an. Zum einen hatte der Verein zu einem Informationsabend geladen. Zum anderen wurde ein Antrag im zuständigen Ausschuss beraten. Allen Wünschen konnte dabei aber nicht entsprochen werden.

Die Ausschussmitglieder votierten mehrheitlich – die SPD enthieltet sich, nachdem ihr Antrag auf Vertagung abgelehnt wurde – dafür, dass dem Verein ein Betrag von 5000 Euro zugestanden wird und ein Raum in der Verbundschule. Darüber hinaus lautete der Antrag auf eine verbindliche Zusicherung zur Bereitstellung des Schulgebäudes und eine Garantie zur Übernahme von Sanierungskosten.

Siebenstellige Beträge

„Ohne ein Konzept des Trägers können wir da nichts beschließen“, meinte CDU-Fraktionschef Frank Häusler. „Wir reden hier über siebenstellige Beträge.“ Auch Hermann Gebbing (FDP) lehnte diesen Punkt ab: „Die Renovierung dieses ruinösen Gebäudes können wir uns nicht leisten.“ Uwe Übelacker (Grüne) mahnte eine Frist an. Denn seiner Meinung nach mache eine Privatschule nur dann Sinn, wenn sie nahtlos an das Auslaufen der Hauptschule anknüpfe.

Bei der Info-Veranstaltung waren auch Studierende der Hochschule Niederrhein, die bei der Begutachtung der Schule und bei der Planung zur Finanzierung helfen wollen. „Jedoch ohne ihren Einsatz im Förderverein“, wandte sich Bürgermeister Michael Carbanje an die Besucher, „kann die Suche nach einem Träger und die damit verbundenen Aufgaben nur schwer erledigt werden.“

August 2022 ist angedachter Starttermin

Laut Prof. Dr. Andreas Pasckert und Dietmar Spreu sei geplant, den Schulbetrieb im August 2022 aufzunehmen. „Wobei wir da recht flexibel sind“, fügte Pasckert hinzu, „wichtig ist jetzt erst einmal die Suche nach einem Träger und sollte dieser nicht gefunden werden – dann machen wir es selber.“

Rechtsanwalt informierte

Rechtsanwalt Janbernd Wolfering, der seit vielen Jahren zahlreiche Schulgründungen erfolgreich begleitet, stellte die Möglichkeiten zur Gründung einer weiterführenden Schule in freier Trägerschaft anhand der Beispiele in Kranenburg und Issum vor. Aber kann eine private Schule – Wolfering gefällt der Begriff „Bürgerschule“ besser – überhaupt das Bildungsprogramm leisten? Er ist davon überzeugt, dass Eltern für die Bildung ihrer Kinder auch einen finanziellen Beitrag leisten.

Viele Fragen müssen geklärt werden

Darüber hinaus betonte Wolfering die sozialen Komponenten am Beispiel der weiterführenden Schule in Kranenburg. Dort richten sich die aufgrund von freiwilligen Selbstverpflichtungen gezahlten Beiträge zum Förderverein an die Beiträge zum Kindergarten. Dem Träger sei es wichtig, dass auch Kinder von Hartz IV-Empfängern und Geringverdienern an der Schule aufgenommen werden.

Persönliches Profil

Was könne gemacht werden und welche Art Schule wollte man haben, wie kann die Finanzierung erfolgen und was erwarten die Eltern, alles Fragen über die Wolfering berichten konnte, die aber in Isselburg noch geklärt werden müssen, denn man müsse einer Privatschule ein ganz persönliches Profil geben. „Zu sagen, das wird ja doch nichts, das wäre der falsche Weg“, beendete Wolfering seine Informationen bevor er für Fragen zur Verfügung stand.

>>>DIE MÖGLICHEN KOSTEN

Unter anderem ging es um die Fragen, welche Belastung auf die Eltern zukommen würde und was ein Träger können müsse. Auf die Frage wie viel Belastung auf die Familien zukomme, wusste Wolfering zu sagen, dass je mehr Schüler sich anmelden, desto geringer der Elternbeitrag sei.

Und bezüglich der Frage was ein Träger können müsse, ist er davon überzeugt, dass alles was ein Träger können muss, in Isselburg vorhanden sei – einfach die Kraft nehmen, die in Isselburg schon bestehe.

Kostenverteilung beim Eigentümermodell – hier trägt das Land NRW bis 94 Prozent der Kosten. Lediglich 6 Prozent müssen vom Träger aufgebracht werden, die vom Förderverein getragen werden.

Kostenverteilung beim Mietmodell – da zahlt das Land NRW 87 Prozent Mietzuschuss – die restlichen 13 Prozent müssen da vom Träger/Förderverein getragen werden.