Emmerich. . Emmericher hatte Mikrofone und Head-Sets geliehen, aber nicht zurückgegeben. Richtig begründen konnte er sein Verhalten nicht.

Das Emmericher Amtsgericht stellte am Montag das Verfahren wegen Unterschlagung gegen einen 53 Jahre alten Mann aus Emmerich ein. Der Musiker hatte sich vier Mikrofone, Head-Sets sowie Sender und Empfänger bei einem Bekannten geliehen, aber nicht zurückgegeben.

Strafbefehl erschien zu hart

Was schließlich zu einem Strafbefehl geführt hatte, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. „Die Zahlung von 2000 Euro erschien mir als zu hart“, begründete er seinen Einspruch.

Beschimpfung am Telefon

Am 5. Januar 2018 hatte der Angeklagte das Equipment geliehen und es innerhalb weniger Tage zurückbringen wollen. Was nicht geschah. „Ich hatte aber zu keinem Zeitpunkt vor, das Geliehene zu behalten oder gar zu veräußern“, erklärte der Emmericher. Der Leihgeber meldete sich schließlich am 12. Juli beim Angeklagten, und forderte ihn mit unflätigen Worten auf, die Sachen zurückzugeben. „Ich befand mich gerade in einem dienstlichen Gespräch“, hatte sich der Angeklagte im Telefongespräch einsilbig gegeben, aber noch am gleichen Tag eine Whatsapp geschrieben mit den Worten, „Sorry für die Umstände.“ Und versprochen, das Case vorbeibringen.

Gesundheitlich angeschlagen

„Warum haben Sie es dann nicht getan?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Das kann ich nicht erklären“, so der Angeklagte. Er sei gesundheitlich angeschlagen gewesen, aber auch verstimmt wegen der Beschimpfung. „Aber natürlich war der Bekannte im Recht“, fügte er hinzu. Am 1. Oktober stellte der Leihgeber schließlich Strafanzeige und teilte es dem nun Angeklagten per Whatsapp mit.

Sachen eineinhalb Jahre behalten

Warum er denn bis heute, eineinhalb Jahre später die Sachen immer noch nicht zurückgegeben habe, zumal jetzt die Verhandlung anstehe?, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich wusste nicht, wie ich mich verhalten soll“, entgegnete der Angeklagte. Er könne aber direkt nach der Verhandlung die Sachen zurückgeben. Er habe diese im Auto. „Ich wusste nicht, ob das relevant ist?“

Verhandlung wurde unterbrochen

„Das ist sehr relevant“, so der Staatsanwalt. „Holen Sie das Zeug!“, forderte Richterin Mareen Hölker, sichtlich um Fassung ringend, auf. Die Verhandlung wurde unterbrochen, damit der Emmericher die Leihgaben holen konnte.

Geschädigter nimmt Entschuldigung nicht an

Der Leihgeber, der als Zeuge geladen war, öffnete die Koffer, „Sieht gut aus“, bestätigte er die Vollständigkeit. „Ich möchte mich in aller Form für mein Verhalten entschuldigen“, sagte der Angeklagte. „Zu spät“, entgegnete der Geschädigte knapp. „Meine Telefonnummer und meinen Namen kannst du vergessen“, zeigte er sich unversöhnlich.

Strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten

Weil der Angeklagte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt gegen Zahlung von 1000 Euro, zahlbar binnen eines Monats an den Kinderschutzbund Emmerich.