Emmerich. . 53 Leiharbeiter-Immobilien zählt die Stadt Emmerich. Welche Missstände entdeckt wurden und was dagegen getan wird, erklärt die Stadt ausführlich.
Die Emmericher Stadtverwaltung hat sich intensiv mit der Problematik der Wohnsituation von Wanderarbeitern in Emmerich beschäftigt und eine ausführliche Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss erarbeitet, der am Dienstag, 12. Februar, 17 Uhr, im Ratssaal unter anderem dieses Thema öffentlich diskutiert.
Seit einem Jahr beobachte die Verwaltung die Entwicklung, dass immer mehr Immobilien durch Leiharbeiter, vor allem aus Südosteuropa, belegt würden. Damit stiegen auch die Beschwerden aus der Bevölkerung über überbesetzte Wohnungen, häufige Bewohnerwechsel, die Art der Müllentsorgung, Lärm oder kulturelle Konflikte. Auch stand im Raum, dass die Bewohner zu hohe Mieten zahlen.
Die Stadt klärt über rechtliche Möglichkeiten auf
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Dass sich die Politik mit dem Thema befasst, beruht auf dem Antrag von Maik Hauptstein zu den Verhältnissen an der Eltener Straße in Hüthum. In der Folge meldeten sich weitere Anwohner mit ähnlichen Sorgen an der Lobither Straße und am Großen Wall.
Die Verwaltung hat nun aufgezeigt, wie Wanderarbeiter in Emmerich untergebracht sind und welche privatrechtlichen- und öffentlich-rechtlichen Instrumente gegen Missstände in Frage kommen – oder eben nicht. Ferner werden die öffentlich bekannt gewordenen Fälle eingeordnet und ein Maßnahmenkatalog vorgeschlagen.
So gehen die Uitzendbureaus vor
Zum Aufenthalt der Leiharbeiter in Emmerich: In den Niederlanden beschäftigten sogenannte Uitzendbureaus vermehrt diese „Flexwerker“. Diese Zeitarbeitsunternehmen verliehen die Arbeitnehmer etwa an Produktionsgesellschaften der Lebensmittelindustrie. In Abhängigkeit von der Dauer der Zugehörigkeit zu den Zeitarbeitsunternehmen verbessere sich die Absicherung der Leiharbeitnehmer entsprechend einem Phasen-Modell: etwa nach 78 Wochen im Einsatz, zwei Jahren oder unbefristet.
Die Uitzendbureaus oder in Verbindung stehende Unternehmer kauften oder mieteten Mehrfamilienhäuser in deutschen Kommunen nahe der Grenze und vermieteten den Leiharbeitnehmern dort Zimmer. Teils mit Gemeinschaftsküche und -bädern.
53 Leiharbeiter-Immobilien zählt die Stadt Emmerich
In Emmerich seien derzeit 53 solcher Immobilien bekannt, die überwiegend durch Polen und Rumänen genutzt werden, berichtet die Stadt. Ein Uitzendbureau nutzt dabei allein 29 Objekte. Der Rest verteilt sich auf drei bis vier weitere Bureaus.
Eine Meldepflicht bestehe für diese Leiharbeiter erst nach drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit wechselten einige Leiharbeiter die Wohnung, andere verließen Emmerich ganz. Auch wenn die Uitzendbureaus gehalten sind, regelmäßig Auskunft zu erteilen, entspreche das Melderegister nicht dem tatsächlichen Bewohnerbestand. Wobei das größte Bureau mittlerweile regelmäßig Bewohnerlisten zur Verfügung stelle.
Die Stadt betont: Es sind keine Schrottimmobilien
Exkurs zur Bezeichnung Schrottimmobilien: So werden verwahrloste Immobilien bezeichnet, die ramponiert und baufällig seien. Die 53 Leiharbeiter-Immobilien in Emmerich könnten nicht so eingeordnet werden, betont die Verwaltung. Durch die intensive Wohnnutzung könne lediglich eine Verschlechterung der Zustände festgestellt werden. Die Wohnnutzung sei nicht unzumutbar.
Zu den rechtlichen Möglichkeiten: In erster Linie sei der Vermieter für die Beseitigung von Missständen in Immobilien zuständig, erklärt die Stadt. Fühlt sich ein Nachbar gestört, habe er die Möglichkeiten seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Erst wenn Missstände öffentliches Interesse berühren, könnten oder müssten Behörden einschreiten.
Bei den Modernisierungen gibt’s keinen Ansatz
Folgende Rechtsinstrumente stehen im Bezug auf die Leiharbeiter-Wohnungen zur Verfügung: Im Bauplanungsrecht gibt es ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, um Missstände am Gebäude zu beseitigen. Allerdings seien die Anforderungen zur Anwendung sehr hoch. Es müssten erhebliche Auswirkungen aufs Straßenbild oder Nachbargebäude bestehen. Zusätzlich müsse gegen bauliche Wohnstandards verstoßen werden: etwa fehlende Beleuchtung oder Belüftung, mangelhafte Stromleitungen.
Fazit für die Leiharbeiterwohnungen: Dieses Instrument sei nicht anwendbar, weil derartige Missstände nicht erkennbar seien.
Mängel in einzelnen Immobilien festgestellt
Nach dem Bauordnungsrecht können Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erlassen werden. Nämlich dann, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliege. Maßnahmen können etwa angeordnet werden, wenn der Brandschutz nicht sichergestellt sei oder Flucht- und Rettungswege nicht ausreichend dimensioniert seien. Im schlimmsten Fall könne eine Wohnnutzung sogar untersagt werden.
Fazit für die Leiharbeiterwohnungen: „Für einzelne von Uitzendbureaus genutzten Immobilien in Emmerich am Rhein wurde festgestellt, dass die tatsächliche Nutzung nicht der Genehmigungslage entsprach. Hier wurden bauordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet, die zeitweise oder dauerhaft zu einer Nutzungsuntersagung einzelner Gebäudeteile führten“, heißt es in der Vorlage.
Leiharbeiter nehmen Familien keinen Wohnraum weg
Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsrechts: Hier werden Mindestanforderungen und -größen (pro Kind mindestens 6 m², für Erwachsene 9 m²) für Wohnraum definiert.
Fazit für die Leiharbeiterwohnungen: Von Uitzendbureaus genutzte Wohnungen in Emmerich verfügen über die festgelegte Mindestausstattung. Einzelne festgestellte Beeinträchtigungen „wurden von den Eigentümern beseitigt. Keine Beeinträchtigung war so erheblich, dass eine Gesundheitsgefahr bestand und eine Unbewohnbarkeitserklärung ausgesprochen werden musste“, so die Stadt. Eine Überlegung sei bisher nicht festzustellen gewesen.
Übrigens stellt die Verwaltung fest, dass die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt etwa für kinderreiche Familien oder Einzelpersonen im Wesentlichen auf den Mangel an geeignetem Wohnraum zurückzuführen ist; nicht durch die Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Uitzendbureaus haben vor allem Immobilien belegt, die vorher leer gestanden hätten.
Beim Müll macht die Stadt jetzt Druck
Zum Abfallrecht: Für die Leiharbeiterwohnungen wurden der Anzahl der Bewohner entsprechend Müllbehälter zur Verfügung gestellt. Allerdings habe die Stadt festgestellt, dass Abfälle nicht getrennt und seitens der Uitzendbureaus außerhalb von Emmerich entsorgt würden: „Die Stadt Emmerich am Rhein ist nunmehr in diesen Fällen gehalten, den Benutzungszwang im Wege von ordnungsrechtlichen Maßnahmen durchsetzen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten“, heißt es in der Vorlage.
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Zum Immissionsschutz bei Lärm- oder Geruchsbelästigungen: Dies sei bei den Leiharbeiter-Wohnungen vorgekommen. In diesen Fällen führt die Verwaltung zunächst Gespräche mit den Uitzendbureaus. In Fällen des großen Bureaus sei nach den Gesprächen eine „deutliche Minimierung der Belästigungen“ festzustellen gewesen, so die Stadt.
Bleibt dies erfolglos, wurden die Beschwerdeführer gebeten, Lärmprotokolle zu führen. Die Herausforderung sei es, den konkreten Verursacher der Belästigungen zu ermitteln. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren habe bisher nicht eingeleitet werden müssen.
Für Rattenbekämpfung ist der Eigentümer zuständig
Zum Infektionsschutz: Ratten, Kakerlaken und Co. können Krankheitserreger verbreiten. Die Bekämpfung ist Sache des Hauseigentümers. Wird dieser nicht tätig, sollte man das Ordnungsamt informieren, die Zwangsmaßnahmen veranlassen kann.
Fazit für die Leiharbeiterwohnungen: In Einzelfällen wurden nach der Lagerung von Abfällen Ratten gesichtet. Nach mündlicher Aufforderung hätten die Uitzendbureaus oder die Grundstückseigentümer den Müll beseitigt und Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt, so die Stadt.
Das Parken bleibt ein schwieriges Thema
Zum Straßenverkehrsrecht: Für Falschparken kann das Ordnungsamt Verwarngelder aussprechen. Bei Verkehrsbehinderungen kann auch abgeschleppt werden. Bei Parkverstößen außerhalb der Dienstzeit des Ordnungsamtes können Anwohner ein Foto samt Angabe von Ort, Zeit und Name der anzeigenden Person beim Ordnungsamt eingereicht werden. Bei Verkehrsbehinderungen sollte aber die Polizei gerufen werden.
Ein Fazit zu den 53 Leiharbeiterwohnungen wird hierbei nicht gezogen.
In einem Fall wurde durchgegriffen
In der Praxis steht die Stadt mit einem Uitzendbureau im ständigen Austausch. Das Bureau beseitige Missstände unverzüglich und pflege Kontakt zur Nachbarschaft, betont die Stadt. In zwei Fällen hätten Polizei und Ordnungsamt vor Ort die Lage überprüft, nachdem es mehrere Beschwerden gab. In einem Fall seien bauordnungsrechtlich und ordnungsrechtlich die Beseitigung von Missständen erwirkt worden. Für Gebäudeteile wurde sogar die Nutzung untersagt.
Zum Fall Eltener Straße : Bezüglich der Lärmbelästigung, die besonders in den Sommermonaten stärker sei, würde das Uitzendbureau regelmäßige Kontrollen durchführen. Der Petent Maik Hauptstein sei gebeten worden, im Falle weiterer Lärmbelästigungen den Eigentümer zu informieren und ggf. den zivilen Rechtsweg zu beschreiten. Für das Dachgeschoss sei ein bauordnungsrechtliches Verfahren inzwischen abgeschlossen worden. Hier galt es Rettungswege sicherzustellen und Brandmelder nachzurüsten.
Morgens laufen die Automotoren
Nachdem der Petent im Oktober eine Verbesserung der Lärmsituation gemeldet hatte, gab es zuletzt noch die Probleme der lauten Motorengeräusche morgens um 4 Uhr für 20 bis 60 Minuten. Das Uitzendbureau wurde gebeten, die Namen der Verursacher zu nennen, komme dem aber mit dem Hinweis nicht nach, selbst die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren könne nicht eingeleitet werden, da sich nur ein Nachbar beschwert habe. Laut Hauptstein sei aber auch nur er betroffen von der Lärmbelästigung.
Steuerrechtliche Fragen seien an den Zoll zu richten. Eine steuerpflichtige kurzfristige Beherbergung sei nicht festzustellen gewesen.
Keine Beschwerden zum Fall Großer Wall?
Im Fall Lobither Straße prüft die Stadt Emmerich den Benutzungszwang der Mülltonnen durchzusetzen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Müllentsorgung außerhalb von Emmerich durchzuführen.
Zum Fall Großer Wall : Die Verwaltung erklärt, dass bisher keine Beschwerden zum Grillen auf dem Flachdach oder zum Lärm vorlägen. Nachbar-Vermieter Tobias Evers wird gebeten, sich zu melden, um die Stadt in die Lage zu versetzen, Kontakt zu dem Uitzendbureau aufzunehmen.
Auch im Städte- und Gemeindebund wird gesprochen
Die Stadt verspricht nochmal, „sämtliche Handlungsmöglichkeiten“ auszuschöpfen, um nachteilige Auswirkungen auf Nachbarschaften und Stadtbild einzugrenzen. Nachbarn, die sich gestört fühlen, sollen mit der Stadt Kontakt aufnehmen. Allerdings bittet die Stadt auch um Verständnis, „dass in einigen Fällen, in denen der private Rechtsweg Möglichkeiten einer schnelleren Konfliktlösung eröffnet, auf diesen verwiesen wird“.
Schritt für Schritt soll die Wohnsituation einzelner Immobilien überprüft werden. Bei vermehrten Beschwerden sollen Kontrollen wiederholt werden, auch außerhalb der Dienstzeiten. Mit allen Uitzendbureaus sollen regelmäßig Gespräche geführt werden.
Das Thema hat inzwischen auch eine regionale Ebene erreicht. Die Stadt Emmerich wurde in eine Arbeitsgruppe im Städte- und Gemeindebund aufgenommen, wo man sich unter anderem über die Monteurs-Wohnungen austauscht. Auch die Städte Kleve, Goch und Kranenburg sind hier vertreten.